FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Durch den Notfallplan Gas soll auch im Krisenfall die Versorgung gesichert werden. Dabei steht die Versorgung besonders geschützter Kunden im Vordergrund. Zu den gesetzlich geschützten Kunden gehören alle Haushaltskunden sowie kleine und mittlere Unternehmen, deren Verbrauch über sogenannte standardisierte Lastprofile gemessen wird, grundlegende soziale Dienste und unter bestimmten Voraussetzungen auch Fernwärmeanlagen, soweit sie Wärme an Haushaltskunden liefern.
  2. Bei der Fernseh-Option handelt es sich um ortsunabhängiges Fernsehen. Um diese Option zu nutzen, benötigen Sie einen eins@home-Internetvertrag. Erfahren Sie hier alles über waipu.tv.

  3. Schade, dass Sie kündigen möchten. Bitte senden Sie uns Ihre Kündigung zu - per E-Mail, Brief, Fax oder online über die Seite eins.de. Bei einem Lieferantenwechsel kann auch Ihr neuer Lieferant für Sie kündigen. Bitte beachten Sie die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfristen Ihres Vertrages.

    Bevor Sie kündigen - können wir noch etwas für Sie tun? Fragen Sie doch einfach bei uns nach oder nennen Sie uns gern Ihre Gründe: (0371) 525 - 2525

    WICHTIG: Ab 6. Juni 2025 tritte eine neue EU-Richtlinie in Kraft mit Veränderungen bei Ummeldungen und Lieferantenwechsel in Kraft. Erfahren Sie hier mehr dazu.

  4. Im Dezember 2022 haben wir unseren Kunden mit bekannter Bankverbindung die Entlastungszahlungen entsprechend des §4(1) und §4(3) EWSG überwiesen. Die Höhe des Entlastungsbetrages berechnet sich aus dem Abschlag September 2022 + 20% Aufschlag. Für Kunden ohne aktive Bankverbindung wird dieser Betrag auf der nächsten Jahresabrechnung gutgeschrieben. Bei Monatskunden im Wärmebezug errechnet sich der Entlastungsbetrag aus 1/12 der Summe der Monatsrechnungen 10/2021-09/2022 plus 20%.
  5. Ja, viele Anpassungen können Sie selbst vornehmen.

     Melden Sie sich einfach im eins-Onlineservice an. 

    Sie sind noch nicht registriert? Mit Ihrer Vertragskontonummer und Zählernummer können Sie ein persönliches Konto anlegen

    Sobald Sie angemeldet sind, sehen Sie übersichtlich was alles möglich ist. Suchen Sie sich das entsprechende Feld aus und passen Sie Ihre Daten ganz einfach und bequem selbst an.

  6. Es erfolgt keine Auszahlung des Startguthabens. Der Betrag wird mit den Monatsrechnungen verrechnet. 

  7. Ja, die Netzentgeltreduzierung gemäß §14a EnBW greift auch, wenn der Netzbetreiber keinen Eingriff vornimmt. Allein die Möglichkeit des Eingriffs wird bereits honoriert.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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