FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Die Anschaffungskosten für eine Wärmepumpe variieren je nach Typ und Größe des Systems. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet in der Regel zwischen 8.000 und 15.000 Euro. Erdwärmepumpen und Wasser-Wasser-Wärmepumpen können teurer sein, da sie aufwändigere Installationen erfordern. Die Betriebskosten sind im Vergleich zu fossilen Heizsystemen deutlich niedriger und belaufen sich auf etwa 600 bis 1.000 Euro pro Jahr. Trotz der höheren Anfangsinvestition amortisieren sich die Kosten durch die geringeren Betriebskosten und die langen Lebensdauer von 20 Jahren oder mehr.

  2. Das GEG, das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden, besser bekannt als das "Heizungsgesetz", ist ein wichtiges Instrument in der deutschen Klimapolitik. Es wird derzeit vom Bundestag überarbeitet, um die Wärmeversorgung in Deutschland nachhaltiger zu gestalten und einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der angestrebten Klimaneutralität bis 2045 zu leisten.  

    Das Heizungsgesetz sieht eine Reihe von Maßnahmen und Vorschriften vor, die dazu dienen sollen, den Ausstoß von Treibhausgasen im Bereich der Gebäudewärme zu reduzieren. Eine der bedeutendsten Änderungen ist das Verbot des Einbaus neuer Öl- und Gasheizungen ab dem Jahr 2024. Dies ist ein entscheidender Schritt, da der Einsatz von fossilen Brennstoffen zur Wärmeerzeugung einen erheblichen Anteil an den CO2-Emissionen in Deutschland ausmacht.  

    Neben dem Verbot neuer Öl- und Gasheizungen enthält das aktualisierte GEG auch Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien in Neubauten und Bestandsgebäuden. Dies bedeutet, dass Hausbesitzer und Bauherren in Zukunft zunehmend auf umweltfreundlichere Heizsysteme wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Biomasseheizungen setzen müssen.  

    Darüber hinaus werden im GEG auch Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden festgelegt. Ziel ist es, den Energiebedarf von Gebäuden zu senken und somit den Bedarf an Heizenergie zu reduzieren. Hierzu gehören unter anderem Vorgaben zur Wärmedämmung und zur Effizienz der Heizsysteme. Die Überarbeitung des GEG ist ein wichtiger Schritt hin zu einer klimafreundlicheren Wärmeversorgung in Deutschland. Mit den neuen Bestimmungen und Vorgaben werden sowohl die Besitzer von Bestandsgebäuden als auch Bauherren dazu angehalten, ihre Immobilien nachhaltiger zu gestalten und so einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. 

  3. Die Stromversorgung in Deutschland beruht auf unterschiedlichen erneuerbaren sowie konventionellen Energieträgern. Gaskraftwerke hatten in Deutschland 2021 einen Anteil von rund 15 Prozent an der gesamten Bruttostromerzeugung. Erste Analysen mit Kurzfristperspektive zeigen, dass lediglich eine kleine Menge an Gas für Gaskraftwerke benötigt würde, die aufgrund ihrer Standorte im Hinblick auf die Systemsicherheit in den Stromnetzen als systemrelevant gelten. Diese genießen aufgrund ihrer Bedeutung für die Stromversorgung auch einen besonderen Status und würden in der Notfallstufe erst als allerletzte Handlungsoption des Bundeslastverteilers (BNetzA) im Gasbezug reduziert werden. Insofern stellen bereits die Regularien, die in dieser Krisensituation greifen, sicher, dass für die Stromversorgung abstrakte Gefahren aus einer Gasmangellage auf das absolute Minimum reduziert werden. Die Bundesregierung plant für den Fall einer Gefährdung des Gasversorgungssystems, den Anteil von Gaskraftwerken an der Stromerzeugung möglichst zu reduzieren und auf andere verfügbare Energieträger (insbesondere Kohle) auszuweichen, um mehr Gas für andere Verwendungen verfügbar zu haben. Zu diesem Zweck wurde das „Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften“ (Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz – EKBG) auf den Weg gebracht.
  4. Kommunale Wärmeplanung ist ein umfassender und strategischer Prozess, der darauf abzielt, die Wärmeversorgung von Städten und Gemeinden auf eine klimaneutrale Basis zu überführen. Dieser Prozess ist ein wichtiger Bestandteil der lokalen Klimaschutzstrategien und trägt zur Erreichung der nationalen und internationalen Klimaziele bei.  

    Kommunale Wärmeplanung ist eng mit dem Heizungsgesetz und anderen relevanten Energie- und Umweltgesetzen verknüpft, die den rechtlichen Rahmen für den Einsatz und die Förderung erneuerbarer Energien vorgeben. In der kommunalen Wärmeplanung werden verschiedene Aspekte der Wärmeversorgung berücksichtigt. Dazu gehören die Analyse der aktuellen Wärmebedarfe und -quellen, die Identifizierung potenzieller erneuerbarer Energiequellen, die Planung der erforderlichen Infrastrukturen und Technologien sowie die Entwicklung effektiver Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur Reduzierung des Wärmeverbrauchs.  

    Eine der Hauptaufgaben der kommunalen Wärmeplanung ist es, festzulegen, wo und wie in Zukunft erneuerbare Energien wie Fernwärme, Biogas oder Wasserstoff für die Wärmeversorgung eingesetzt werden sollen. Dabei werden beispielsweise mögliche Standorte für Fernwärmenetze, Biogasanlagen oder Wasserstoffproduktionsanlagen identifiziert und bewertet. Außerdem werden Konzepte für die Integration dieser erneuerbaren Energien in das bestehende Wärmeversorgungssystem entwickelt.  

    Die kommunale Wärmeplanung ist jedoch nicht nur eine technische und planerische Herausforderung, sondern auch eine soziale und politische Aufgabe. Sie erfordert eine enge Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den verschiedenen Akteuren auf kommunaler Ebene, wie zum Beispiel den Stadtwerken, den Gebäudeeigentümern, den Stadtplanern und der Bevölkerung. Darüber hinaus erfordert sie auch politische Unterstützung und geeignete Förderinstrumente, um die erforderlichen Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu ermöglichen. 

  5. Geben Sie uns bitte einfach formlos Bescheid. Die Registrierung Ihres Elektroautos endet dann zum Ende des jeweiligen Jahres.den eins-Klimabonus müssen Sie nicht zurückzahlen. Bitte beachten Sie: Ein E-Auto kann nur einmal pro Jahr für den eins-Klimabonus registriert werden. Bei einem Verkauf kann der Käufer also erst im darauffolgenden Jahr den Bonus beantragen.
  6. Erfassen Sie Ihre Bankdaten doch gleich selbst im eins-Onlineservice.

    Sie sind noch nicht registriert? Einfach mit Vertragskontonummer und Zählernummer anmelden.

    Oder erteilen Sie uns eine SEPA-Lastshriftmandat. Bitte senden Sie uns ausgefüllt und unterschrieben zu - am besten gleich per E-Mail an: kundenservice@eins.de

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