FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Nach Installation und Anbindung der Wallbox ans eins-Backend erfassen wir automatisch alle dienstlichen Ladevorgänge. Auf Basis des privaten Stromtarifs des Mitarbeitenden erstellen wir monatlich eine Übersicht über Menge und Kosten – als Grundlage für Ihre interne Rückvergütung.

  2. Sie sind Mieter? Dann klären Sie das bitte mit dem Eigentümer oder Verwalter. Sie sind selbst Eigentümer/Verwalter? Dann wenden Sie sich an den zuständigen Netzbetreiber.
  3. Ja, Ihre Wärmepumpe fällt unter die Regelungen des § 14a EnWG, da die maximale elektrische Leistungsaufnahme Ihrer Anlage 4,5 kW beträgt und damit die Schwelle von 4,2 kW überschreitet. Laut § 14a EnWG gelten Geräte mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW, die im Niederspannungsnetz angeschlossen sind, als steuerbare Verbrauchseinrichtungen.

  4. Netzentgelte sind Kosten vom Netzbetreiber für den Transport und die Verteilung von Erdgas. Sie wirken sich auf Ihren Erdgaspreis aus.

  5. Schön, dass Sie künftig Ihre Beträge abbuchen lassen möchten. So können wir auch Guthaben schneller an Sie auszuzahlen. Nutzen Sie doch gleich das vorbereitete SEPA-Mandat oder erteilen Sie uns die Erlaubnis zur Abbuchung per E-Mail an kundenservice@eins.de.

  6. Die Preisanpassung ist in der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ihrem Produkt geregelt.

  7. Bisher gab es in Deutschland 2 Marktgebietsverantwortliche – GASPOOL Balancing Services und Net Connect Germany (NCG). Als Schritt zu einem einheitlichen Gasmarkt in Europa wurden diese beiden Marktgebiete zusammengelegt. Ab 10.10.2021 gibt es nur noch ein gemeinsames Marktgebiet für ganz Deutschland – Marktgebietsverantwortlicher ist Trading Hub Europe (THE). Das Ganze steht im Zusammenhang mit der 2017 novellierten Gasnetzzugangsverordnung, die eine Zusammenlegung der beiden Marktgebiete bis 1. April 2022 vorsieht. Diese Änderung hat Auswirkungen auf die Marktkommunikation, die Energiebilanzierung und die Abrechnung der Verträge. Nicht immer ist dabei ein reibungsloser Ablauf, vor allem in der Marktkommunikation zwischen Lieferanten und Netzbetreiber, gewährleistet. Das kann schlussendlich dazu führen, dass Ihr Wunschlieferant die Versorgung mit Erdgas nicht fortsetzen kann. Leider trifft es dann immer Sie, den Endverbraucher. Ihr Lieferant darf Sie nicht weiter beliefern. Das heißt natürlich nicht, dass Sie ohne Erdgas dastehen.denn Ihr Grund- und Ersatzversorger springt ein. Er beliefert Sie erst einmal für 3 Monate in der Ersatzversorgung – ein Vertrag, der jederzeit durch Sie kündbar ist. Wenn Sie innerhalb dieser 3 Monate nichts unternehmen, werden Sie in der Grundversorgung weiter beliefert – Sie müssen gar nichts tun. eins ist sicher – wir beliefern Sie weiter zuverlässig und sicher mit Erdgas. Unser Tipp für Sie: eins bietet verschiedenen Produkte an, bei denen Sie gegenüber der Grund- oder Ersatzversorgung sparen können. Schauen Sie doch gleich mal in unserem Produktfinder nach. Oder rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern: (0371) 525 - 2525

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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