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Beispielrechnungen

Sie haben Fragen zu Ihrer Rechnung? Hier finden Sie eine Strom- und Erdgasrechnung leicht erklärt.

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Stromrechnung Seite 1/
<title>eins Stromrechnung1</title>
Erklärung:
Stromrechnung Seite 2/
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Stromrechnung Seite 3/
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Erdgasrechnung Seite 1/
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Erdgasrechnung Seite 2/
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Erdgasrechnung Seite 3/
<title>eins Stromrechnung2</title>
Erklärung:

1. Anschrift

Anschrift des Rechnungsempfängers

2. Das ist Ihre Kundennummer

Bitte geben Sie diese Nummer immer an, wenn Sie sich an uns wenden oder eine Zahlung an uns leisten.

3. Abrechnungszeitraum

Der Abrechnungszeitraum ist der Zeitraum, der dieser Rechnung zugrunde liegt. Der Abrechnungszeitraum richtet sich bei der Erstellung Ihrer jährlichen Abrechnung nach dem Ablesetermin Ihres Netzbetreibers.

4. Kosten

Hier sehen Sie auf einen Blick die Kosten pro Vertrag, die in dem Abrechnungszeitraum angefallen sind. Wie sich diese Kosten im Einzelnen zusammensetzen, finden Sie in dem Berechnungsnachweis auf den folgenden Seiten der Rechnung.

5. Gezahlte Abschläge

Wenn Sie im Abrechnungszeitraum Abschläge gezahlt haben, werden diese vom Rechnungsbetrag abgezogen. Sie sind als Minusbetrag angegeben.

6. Berücksichtigte Zahlungen

Zahlungen, die Sie bis zu dem hier genannten Datum geleistet haben, sind in dieser Rechnung berücksichtigt. Geld, das später bei uns eingegangen ist, wird Ihrem Vertragskonto gutgeschrieben.

7. Rechnungsbetrag

Die Verrechnung der Gesamtkosten mit Ihren gezahlten Abschlägen ergibt entweder eine Gutschrift oder eine Nachzahlung.

8. Informationen zur Zahlung

Die Rechnung ergibt eine Forderung: Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, dann buchen wir den Betrag automatisch zu dem hier genannten Termin von Ihrem Konto ab. Ansonsten zahlen Sie den Betrag bitte bis zu dem Termin an uns – entweder per Überweisung oder bar am Kassenautomaten in unserem Kundenzentrum. Bitte beachten Sie – das Geld muss zum genannten Termin auf unserem Konto sein.

Die Rechnung ergibt ein Guthaben: Liegt uns schon eine Bankverbindung vor, dann überweisen wir das Guthaben auf dieses Konto. Andernfalls teilen Sie uns bitte die Bankdaten zur Auszahlung mit.

9. Ihre neuen Abschläge

Anhand des Verbrauches für den abgerechneten Zeitraum haben wir die neuen Abschläge für den nächsten Abrechnungszeitraum ermittelt.

10. Zahltermine für die neuen Abschläge

Zu den hier genannten Terminen sind die Abschläge fällig. Liegt uns ein SEPA-Lastschriftmandat von Ihnen vor, dann buchen wir zu diesen Terminen von Ihrem Konto ab. Andernfalls überweisen Sie die Abschläge bitte pünktlich an uns. Natürlich können Sie auch die Kassenautomaten in unserem Kundenzentrum für die Zahlung nutzen.

11. Angaben zum Vertrag

Vertragskonto: Ihre Kundennummer

Marktlokations-ID: Die Marktlokations-Identifikationsnummer ist eine eindeutige Bezeichnung für eine Verbrauchsstelle im deutschen Energiemarkt. Damit lässt sich eine Verbrauchsstelle auch über Unternehmensgrenzen hinweg eindeutig bestimmen.

Rechnungsnummer: Für jede Rechnung wird eine einmalige Nummer vergeben.

Verbrauchsstelle: Das ist die Anschrift, für die die Rechnung erstellt wird.

Vertrag: Jeder Liefervertrag wird bei eins unter einer eindeutigen Nummer erfasst.

Netzbetreiber: Hier finden Sie den Namen des Netzbetreibers, in dessen Netz sich Ihre Verbrauchsstelle befindet.

12. Daten zum Zähler

Zählernummer: Das ist die Nummer des Zählers.

Zählerstand/Verbrauch: Aus dem Anfangs- und Endzählerstand für den Abrechnungszeitraum wird der Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) ermittelt. Die Art der Ablesung finden Sie hinter dem neuen Zählerstand (hochgestellte Zahl).

13. Abrechnung nach…

Hier finden Sie den Tarif, in dem der Stromverbrauch abgerechnet wird.

So setzt sich der Preis zusammen:

Arbeitspreis – der Preis pro Kilowattstunde.

Grundpreis – ist ein verbrauchsunabhängiger Betrag. Er wird auch dann berechnet, wenn kein Verbrauch angefallen ist.

Messpreis - beinhaltet Kosten für die Bereitstellung des Zählers selbst sowie Kosten für die Messung und Ablesung. Unabhängig davon, wer die Ablesung vornimmt oder ob der Zählerstand rechnerisch ermittelt wird – der Messpreis wird somit in jedem Fall berechnet.

14. Rechnungsbetrag

Hier sehen Sie die gesamten Kosten pro Vertrag in dem abgerechneten Zeitraum. Davon werden die schon gezahlten Abschläge abgezogen und es ergibt sich eine noch zu zahlende Forderung oder ein Guthaben.

15. Ihr neuer Abschlag

Das ist der neue Abschlagsbetrag für diesen Vertrag. Er wurde anhand des Verbrauches des abgerechneten Zeitraumes ermittelt.

16. Weitere Kostenbestandteile

Die Kosten für Ihren Stromverbrauch enthalten neben den reinen Energiekosten weitere Kostenbestandteile, auf die wir als Stromlieferant keinen Einfluss haben.

Die Entgelte für Netznutzung und Messstellenbetrieb erhebt der Betreiber des Stromnetzes. Mit diesem Netzentgelt finanzieren die Netzbetreiber den Aufbau und die Instandhaltung der Stromnetze.

Die Stromsteuer ist eine gesetzliche Besteuerung, die auf den Verbrauch von Strom erhoben wird. Sie beträgt derzeit 2,05 Ct/kWh. Für einige Verwendungszwecke, z. B. Bahnstrom, gelten reduzierte Steuersätze.

Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert die Bundesregierung den Ausbau der Stromerzeugung aus regenerativen Energiequellen wie z. B. Sonne, Wind oder Wasser. Die Erzeuger dieser Energie erhalten eine staatlich garantierte Vergütung, die deutlich über dem Marktpreis für Strom liegt. Der Unterschied zwischen Marktpreis und der Vergütung wird auf alle Stromverbraucher verteilt - als sogenannte EEG-Umlage.

Die Stromnetzentgeltverordnung regelt in § 19, dass besonders energieintensive Unternehmen die Stromnetze kostenlos oder zu besonders günstigen Preisen benutzen dürfen. Als Ausgleich wird bei allen anderen Stromverbrauchern eine staatliche Umlage erhoben, die sogenannte § 19-Umlage.

Mit der Offshore-Haftungsumlage sollen Risiken bei der Anbindung von Windkraftanlagen auf See an das Stromnetz abgesichert werden. Die Kosten werden auf die Stromverbraucher umgelegt.

Bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird die bei der Stromerzeugung anfallende Wärme sinnvoll genutzt - z. B. um Gebäude zu beheizen. Der Gesetzgeber fördert diese Technologie, wobei auch hier die Mehrkosten über die KWK-Umlage auf die Stromverbraucher umgelegt werden.

Die Verordnung über abschaltbare Lasten (AbLaV) regelt kurzfristige Stromabschaltungen bei Industriebetrieben. Damit sollen die Versorgungssicherheit und die Stabilität der Stromnetze gewährleistet bleiben. Unternehmen, die sich zur Abschaltung bereit erklären, erhalten dafür eine Vergütung. Diese wird wiederum auf alle Stromverbraucher umgelegt.

Die Konzessionsabgabe ist eine Abgabe, die der Netzbetreiber an Städte und Gemeinden zahlt, um öffentliche Wege für das Verlegen von Leitungen nutzen zu dürfen.

17. Vertragsdauer

Hier finden Sie die Laufzeit Ihres Vertrages sowie die Kündigungsfrist (Stand Datum Rechnungserstellung).

18. Pflichtangaben

Auf der letzten Seite finden Sie alle gesetzlichen vorgeschriebenen Pflichtangaben.

1. Anschrift

Anschrift des Rechnungsempfängers

2. Das ist Ihre Kundennummer

Bitte geben Sie diese Nummer immer an, wenn Sie sich an uns wenden oder eine Zahlung an uns leisten.

3. Abrechnungszeitraum

Der Abrechnungszeitraum ist der Zeitraum, der dieser Rechnung zugrunde liegt. Der Abrechnungszeitraum richtet sich bei der Erstellung Ihrer jährlichen Abrechnung nach dem Ablesetermin Ihres Netzbetreibers.

4. Kosten

Hier sehen Sie auf einen Blick die Kosten pro Vertrag, die in dem Abrechnungszeitraum angefallen sind. Wie sich diese Kosten im Einzelnen zusammensetzen, finden Sie in dem Berechnungsnachweis auf den folgenden Seiten der Rechnung.

5. Gezahlte Abschläge

Wenn Sie im Abrechnungszeitraum Abschläge gezahlt haben, werden diese vom Rechnungsbetrag abgezogen. Sie sind als Minusbetrag angegeben.

6. Berücksichtigte Zahlungen

Zahlungen, die Sie bis zu dem hier genannten Datum geleistet haben, sind in der Rechnung berücksichtigt. Geld, das später bei uns eingegangen ist, wird Ihrem Vertragskonto gutgeschrieben.

7. Rechnungsbetrag

Die Verrechnung der Gesamtkosten mit Ihren gezahlten Abschlägen ergibt entweder eine Gutschrift oder eine Nachzahlung.

8. Informationen zur Zahlung

Die Rechnung ergibt eine Forderung: Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, dann buchen wir den Betrag automatisch zu dem hier genannten Termin von Ihrem Konto ab. Ansonsten zahlen Sie den Betrag bitte bis zu dem Termin an uns – entweder per Überweisung oder bar am Kassenautomaten in unserem Kundenzentrum. Bitte beachten Sie – das Geld muss zum genannten Termin auf unserem Konto sein.

Die Rechnung ergibt ein Guthaben: Liegt uns schon eine Bankverbindung vor, dann überweisen wir das Guthaben auf dieses Konto. Andernfalls teilen Sie uns bitte die Bankdaten zur Auszahlung mit.

9. Ihre neuen Abschläge

Anhand des Verbrauches für den abgerechneten Zeitraum haben wir die neuen Abschläge für den nächsten Abrechnungszeitraum ermittelt.

10. Zahltermine für die neuen Abschläge

Zu den hier genannten Terminen sind die Abschläge fällig. Liegt uns ein SEPA-Lastschriftmandat von Ihnen vor, dann buchen wir zu diesen Terminen von Ihrem Konto ab. Andernfalls überweisen Sie die Abschläge bitte pünktlich an uns. Natürlich können Sie auch die Kassenautomaten in unserem Kundenzentrum für die Zahlung nutzen.

11. Angaben zum Vertrag

Vertragskonto: Ihre Kundennummer

Marktlokations-ID: Die Marktlokations-Identifikationsnummer ist eine eindeutige Bezeichnung für eine Verbrauchsstelle im deutschen Energiemarkt. Damit lässt sich eine Verbrauchsstelle auch über Unternehmensgrenzen hinweg eindeutig bestimmen.

Rechnungsnummer: Für jede Rechnung wird eine einmalige Nummer vergeben.

Verbrauchsstelle: Das ist die Anschrift, für die die Rechnung erstellt wird.

Vertrag: Jeder Liefervertrag wird bei eins unter einer eindeutigen Nummer erfasst.

Netzbetreiber: Hier finden Sie den Namen des Netzbetreibers, in dessen Netz sich Ihre Verbrauchsstelle befindet.

12. Daten zum Zähler

Zählernummer: Das ist die Nummer des Zählers.

Zählerstand/Verbrauch: Aus dem Anfangs- und Endzählerstand für den Abrechnungszeitraum wird der Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) ermittelt. Die Art der Ablesung finden Sie hinter dem neuen Zählerstand (hochgestellte Zahl).

12a. Verbrauchsermittlung in Kilowattstunden (kWh)

Der Gasverbrauch wird nicht direkt über das am Zähler abgelesene Volumen in Kubikmetern abgerechnet, sondern über die im Erdgas enthaltene Energie in Kilowattstunden. Die Messung des Volumens in Kubikmetern ist ein sehr genaues, sicheres und vor allem einfaches Verfahren. Deshalb zählt der Zähler bei Ihnen zu Hause die Kubikmeter. Das Volumen des Gases ist jedoch abhängig von Temperatur und Luftdruck. Hier spielt zum Beispiel die Höhenlage Ihres Anschlusses eine Rolle. Für Ihre Abrechnung berücksichtigen wir das, indem wir die abgelesenen Kubikmeter in Normkubikmeter umrechnen. Dies geschieht mit Hilfe der Zustandszahl. Sie errechnet sich aus der Temperatur und dem Druck des Gases sowie dem Luftdruck an der Verbrauchsstelle. Weil Erdgas ein Naturprodukt aus verschiedenen Förderquellen ist, kann der Energiegehalt, also der Brennwert eines Kubikmeters, in geringen Grenzen schwanken. Der Brennwert wird regelmäßig an verschiedenen Punkten des Versorgungsnetzes ermittelt. Die Normkubikmeter multipliziert mit dem Brennwert ergeben dann die verbrauchten Kilowattstunden.

13. Abrechnung nach…

Hier finden Sie den Tarif, in dem der Erdgasverbrauch abgerechnet wird.

So setzt sich der Preis zusammen:

Arbeitspreis – der Preis pro Kilowattstunde.

Grundpreis – ist ein verbrauchsunabhängiger Betrag. Er wird auch dann berechnet, wenn kein Verbrauch angefallen ist.

14. Rechnungsbetrag

Hier sehen Sie die gesamten Kosten pro Vertrag in dem abgerechneten Zeitraum. Davon werden die schon gezahlten Abschläge abgezogen und es ergibt sich eine noch zu zahlende Forderung oder ein Guthaben.

15. Ihr neuer Abschlag

Das ist der neue Abschlagsbetrag für diesen Vertrag. Er wurde anhand des Verbrauches des abgerechneten Zeitraumes ermittelt.

16. Weitere Kostenbestandteile

Die Kosten für Ihren Erdgasverbrauch enthalten neben den reinen Energiekosten weitere Kostenbestandteile, auf die wir als Erdgaslieferant keinen Einfluss haben.

Die Entgelte für Netznutzung, Messung und Messstellenbetrieb erhebt der Betreiber des Gasnetzes. Mit diesem Netzentgelt finanzieren die Netzbetreiber den Aufbau und die Instandhaltung des Gasnetzes.

Die Erdgassteuer ist eine gesetzliche Besteuerung, die auf den Verbrauch von Erdgas erhoben wird. Erdgas zum Beheizen von Wohnungen wird derzeit mit 0,55 Cent/kWh besteuert.

Die Konzessionsabgabe ist eine Abgabe, die der Netzbetreiber an Städte und Gemeinden zahlt, um öffentliche Wege für das Verlegen von Leitungen nutzen zu dürfen.

17. Vertragsdauer

Hier finden Sie die Laufzeit Ihres Vertrages sowie die Kündigungsfrist (Stand Datum Rechnungserstellung).

18. Pflichtangaben

Auf der letzten Seite finden Sie alle gesetzlichen vorgeschriebenen Pflichtangaben.