Beispielrechnungen
Sie haben Fragen zu Ihrer Rechnung? Hier finden Sie eine Strom- und Erdgasrechnung leicht erklärt.
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1. Anschrift
Anschrift des Rechnungsempfängers
2. Das ist Ihre Kundennummer
Bitte geben Sie diese Nummer immer an, wenn Sie sich an uns wenden oder eine Zahlung an uns leisten.
3. Abrechnungszeitraum
Der Abrechnungszeitraum ist der Zeitraum, der dieser Rechnung zugrunde liegt. Der Abrechnungszeitraum richtet sich bei der Erstellung Ihrer jährlichen Abrechnung nach dem Ablesetermin Ihres Netzbetreibers.
4. Kosten
Hier sehen Sie auf einen Blick die Kosten pro Vertrag, die in dem Abrechnungszeitraum angefallen sind. Wie sich diese Kosten im Einzelnen zusammensetzen, finden Sie in dem Berechnungsnachweis auf den folgenden Seiten der Rechnung.
5. Gezahlte Abschläge
Ihre gezahlten Abschläge ohne Entlastungsbetrag ab 01.01.2023.
6. Entlastungsbetrag
Ihr Entlastungsbetrag für das Jahr 2023 innerhalb des Rechnungszeitraums
7. Rechnungsbetrag
Die Verrechnung der Gesamtkosten mit Ihren gezahlten Abschlägen ergibt entweder eine Gutschrift oder eine Nachzahlung.
8. Informationen zur Zahlung
Die Rechnung ergibt eine Forderung: Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, dann buchen wir den Betrag automatisch zu dem hier genannten Termin von Ihrem Konto ab. Ansonsten zahlen Sie den Betrag bitte bis zu dem Termin per Überweisung an uns. Bitte beachten Sie – das Geld muss zum genannten Termin auf unserem Konto sein.
Die Rechnung ergibt ein Guthaben: Liegt uns schon eine Bankverbindung vor, dann überweisen wir das Guthaben auf dieses Konto. Andernfalls teilen Sie uns bitte die Bankdaten zur Auszahlung mit.
9. Abschlag 2023
Ihr zu zahlender Abschlag inklusive Entlastungsbetrag pro Monat für das Jahr 2023.
10. Zahltermine für die neuen Abschläge
Zu den hier genannten Terminen sind die Abschläge fällig. Liegt uns ein SEPA-Lastschriftmandat von Ihnen vor, dann buchen wir zu diesen Terminen von Ihrem Konto ab. Andernfalls überweisen Sie die Abschläge bitte pünktlich an uns.
11. Abschlag 2024
Ihr zu zahlender Abschlag für das Jahr 2024.
12. Angaben zum Vertrag
Vertragskonto: Ihre Kundennummer
Marktlokations-ID: Die Marktlokations-Identifikationsnummer ist eine eindeutige Bezeichnung für eine Verbrauchsstelle im deutschen Energiemarkt. Damit lässt sich eine Verbrauchsstelle auch über Unternehmensgrenzen hinweg eindeutig bestimmen.
Rechnungsnummer: Für jede Rechnung wird eine einmalige Nummer vergeben.
Verbrauchsstelle: Das ist die Anschrift, für die die Rechnung erstellt wird.
Vertrag: Jeder Liefervertrag wird bei eins unter einer eindeutigen Nummer erfasst.
Netzbetreiber: Hier finden Sie den Namen des Netzbetreibers, in dessen Netz sich Ihre Verbrauchsstelle befindet.
13. Daten zum Zähler
Zählernummer: Das ist die Nummer des Zählers.
Zählerstand/Verbrauch: Aus dem Anfangs- und Endzählerstand für den Abrechnungszeitraum wird der Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) ermittelt. Die Art der Ablesung finden Sie hinter dem neuen Zählerstand (hochgestellte Zahl).
14. Abrechnung nach…
Hier finden Sie den Tarif, in dem der Stromverbrauch abgerechnet wird.
So setzt sich der Preis zusammen:
Arbeitspreis – der Preis pro Kilowattstunde.
Grundpreis – ist ein verbrauchsunabhängiger Betrag. Er wird auch dann berechnet, wenn kein Verbrauch angefallen ist.
Messpreis - beinhaltet Kosten für die Bereitstellung des Zählers selbst sowie Kosten für die Messung und Ablesung. Unabhängig davon, wer die Ablesung vornimmt oder ob der Zählerstand rechnerisch ermittelt wird – der Messpreis wird somit in jedem Fall berechnet.
15. Rechnungsbetrag
Hier sehen Sie die gesamten Kosten pro Vertrag in dem abgerechneten Zeitraum. Davon werden die schon gezahlten Abschläge abgezogen und es ergibt sich eine noch zu zahlende Forderung oder ein Guthaben.
16. Gezahlte Abschläge
Ihre gezahlten Abschläge inklusive Entlastungsbeitrag.
17. Vorab-Entlastung
Vorab-Entlastung, die Sie durch die im Jahr 2023 gezahlten Abschläge bereits erhalten haben. Diese wird dem tatsächlichen Entlastungsbetrag gegengerechnet.
18. Entlastungsbetrag
Ihr tatsächlicher Entlastungsbetrag für den Rechnungszeitraum.
19. Ihr neuer Abschlag
Das ist der neue Abschlagsbetrag für diesen Vertrag. Er wurde anhand des Verbrauches des abgerechneten Zeitraumes ermittelt.
20. Abschlag
Ihr neuer Abschlag ohne Entlastungsbeitrag.
21. Entlastungsbetrag
Ihr Entlastungsbetrag pro Abschlag. Auf Seite 1 der Rechnung finden Sie den im Jahr 2023 tatsächlich zu zahlenden Abschlag.
22. Weitere Kostenbestandteile
Die Kosten für Ihren Stromverbrauch enthalten neben den reinen Energiekosten weitere Kostenbestandteile, auf die wir als Stromlieferant keinen Einfluss haben.
Die Entgelte für Netznutzung und Messstellenbetrieb erhebt der Betreiber des Stromnetzes. Mit diesem Netzentgelt finanzieren die Netzbetreiber den Aufbau und die Instandhaltung der Stromnetze.
Die Stromsteuer ist eine gesetzliche Besteuerung, die auf den Verbrauch von Strom erhoben wird. Sie beträgt derzeit 2,05 Ct/kWh. Für einige Verwendungszwecke, z. B. Bahnstrom, gelten reduzierte Steuersätze.
Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert die Bundesregierung den Ausbau der Stromerzeugung aus regenerativen Energiequellen wie z. B. Sonne, Wind oder Wasser. Die Erzeuger dieser Energie erhalten eine staatlich garantierte Vergütung, die deutlich über dem Marktpreis für Strom liegt. Der Unterschied zwischen Marktpreis und der Vergütung wird auf alle Stromverbraucher verteilt - als sogenannte EEG-Umlage.
Die Stromnetzentgeltverordnung regelt in § 19, dass besonders energieintensive Unternehmen die Stromnetze kostenlos oder zu besonders günstigen Preisen benutzen dürfen. Als Ausgleich wird bei allen anderen Stromverbrauchern eine staatliche Umlage erhoben, die sogenannte § 19-Umlage.
Mit der Offshore-Haftungsumlage sollen Risiken bei der Anbindung von Windkraftanlagen auf See an das Stromnetz abgesichert werden. Die Kosten werden auf die Stromverbraucher umgelegt.
Bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird die bei der Stromerzeugung anfallende Wärme sinnvoll genutzt - z. B. um Gebäude zu beheizen. Der Gesetzgeber fördert diese Technologie, wobei auch hier die Mehrkosten über die KWK-Umlage auf die Stromverbraucher umgelegt werden.
Die Verordnung über abschaltbare Lasten (AbLaV) regelt kurzfristige Stromabschaltungen bei Industriebetrieben. Damit sollen die Versorgungssicherheit und die Stabilität der Stromnetze gewährleistet bleiben. Unternehmen, die sich zur Abschaltung bereit erklären, erhalten dafür eine Vergütung. Diese wird wiederum auf alle Stromverbraucher umgelegt.
Die Konzessionsabgabe ist eine Abgabe, die der Netzbetreiber an Städte und Gemeinden zahlt, um öffentliche Wege für das Verlegen von Leitungen nutzen zu dürfen.
23. Start der Berechnung Preisbremse zum 01.03.2023
Die Monate Januar und Februar 2023 werden in dem Zeitraum März nachträglich entlastet – wie gesetzlich vorgesehen.
Berechnung Entlastungskontingent Abrechnungszeitraum:
Entlastungskontingent gesamt geteilt durch 12 Monate und Multiplikation mit der Anzahl der im Abrechnungszeitraum enthaltenen Monate. In diesem Beispiel 574 kWh Strom durch 12 Monate mal 9 Monate Abrechnungszeitraum.
24. Vertragsdauer
Hier finden Sie die Laufzeit Ihres Vertrages sowie die Kündigungsfrist (Stand Datum Rechnungserstellung).
1. Anschrift
Anschrift des Rechnungsempfängers
2. Das ist Ihre Kundennummer
Bitte geben Sie diese Nummer immer an, wenn Sie sich an uns wenden oder eine Zahlung an uns leisten.
3. Abrechnungszeitraum
Der Abrechnungszeitraum ist der Zeitraum, der dieser Rechnung zugrunde liegt. Der Abrechnungszeitraum richtet sich bei der Erstellung Ihrer jährlichen Abrechnung nach dem Ablesetermin Ihres Netzbetreibers.
4. Kosten
Hier sehen Sie auf einen Blick die Kosten pro Vertrag, die in dem Abrechnungszeitraum angefallen sind. Wie sich diese Kosten im Einzelnen zusammensetzen, finden Sie in dem Berechnungsnachweis auf den folgenden Seiten der Rechnung.
5. Gezahlte Abschläge
Ihre gezahlten Abschläge ohne Entlastungsbetrag ab 01.01.2023.
6. Soforthilfe
Ihre Soforthilfe Dezember 2022.
7. Entlastungsbetrag
Ihr Entlastungsbetrag für das Jahr 2023 innerhalb des Rechnungszeitraums.
8. Rechnungsbetrag
Die Verrechnung der Gesamtkosten mit Ihren gezahlten Abschlägen ergibt entweder eine Gutschrift oder eine Nachzahlung.
9. Informationen zur Zahlung
Die Rechnung ergibt eine Forderung: Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, dann buchen wir den Betrag automatisch zu dem hier genannten Termin von Ihrem Konto ab. Ansonsten zahlen Sie den Betrag bitte bis zu dem Termin per Überweisung an uns. Bitte beachten Sie – das Geld muss zum genannten Termin auf unserem Konto sein.
Die Rechnung ergibt ein Guthaben: Liegt uns schon eine Bankverbindung vor, dann überweisen wir das Guthaben auf dieses Konto. Andernfalls teilen Sie uns bitte die Bankdaten zur Auszahlung mit.
10. Abschlag 2023
Ihr zu zahlender Abschlag inklusive Entlastungsbetrag pro Monat für das Jahr 2023
11. Zahltermine für die neuen Abschläge
Zu den hier genannten Terminen sind die Abschläge fällig. Liegt uns ein SEPA-Lastschriftmandat von Ihnen vor, dann buchen wir zu diesen Terminen von Ihrem Konto ab. Andernfalls überweisen Sie die Abschläge bitte pünktlich an uns.
12. Abschlag 2024
Ihr zu zahlender Abschlag für das Jahr 2024.
13. Angaben zum Vertrag
Vertragskonto: Ihre Kundennummer
Marktlokations-ID: Die Marktlokations-Identifikationsnummer ist eine eindeutige Bezeichnung für eine Verbrauchsstelle im deutschen Energiemarkt. Damit lässt sich eine Verbrauchsstelle auch über Unternehmensgrenzen hinweg eindeutig bestimmen.
Rechnungsnummer: Für jede Rechnung wird eine einmalige Nummer vergeben.
Verbrauchsstelle: Das ist die Anschrift, für die die Rechnung erstellt wird.
Vertrag: Jeder Liefervertrag wird bei eins unter einer eindeutigen Nummer erfasst.
Netzbetreiber: Hier finden Sie den Namen des Netzbetreibers, in dessen Netz sich Ihre Verbrauchsstelle befindet.
14. Daten zum Zähler
Zählernummer: Das ist die Nummer des Zählers.
Zählerstand/Verbrauch: Aus dem Anfangs- und Endzählerstand für den Abrechnungszeitraum wird der Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) ermittelt. Die Art der Ablesung finden Sie hinter dem neuen Zählerstand (hochgestellte Zahl).
14a. Verbrauchsermittlung in Kilowattstunden (kWh)
Der Gasverbrauch wird nicht direkt über das am Zähler abgelesene Volumen in Kubikmetern abgerechnet, sondern über die im Erdgas enthaltene Energie in Kilowattstunden. Die Messung des Volumens in Kubikmetern ist ein sehr genaues, sicheres und vor allem einfaches Verfahren. Deshalb zählt der Zähler bei Ihnen zu Hause die Kubikmeter. Das Volumen des Gases ist jedoch abhängig von Temperatur und Luftdruck. Hier spielt zum Beispiel die Höhenlage Ihres Anschlusses eine Rolle. Für Ihre Abrechnung berücksichtigen wir das, indem wir die abgelesenen Kubikmeter in Normkubikmeter umrechnen. Dies geschieht mit Hilfe der Zustandszahl. Sie errechnet sich aus der Temperatur und dem Druck des Gases sowie dem Luftdruck an der Verbrauchsstelle. Weil Erdgas ein Naturprodukt aus verschiedenen Förderquellen ist, kann der Energiegehalt, also der Brennwert eines Kubikmeters, in geringen Grenzen schwanken. Der Brennwert wird regelmäßig an verschiedenen Punkten des Versorgungsnetzes ermittelt. Die Normkubikmeter multipliziert mit dem Brennwert ergeben dann die verbrauchten Kilowattstunden.
15. Abrechnung nach…
Hier finden Sie den Tarif, in dem der Erdgasverbrauch abgerechnet wird.
So setzt sich der Preis zusammen:
Arbeitspreis – der Preis pro Kilowattstunde.
Grundpreis – ist ein verbrauchsunabhängiger Betrag. Er wird auch dann berechnet, wenn kein Verbrauch angefallen ist.
16. Rechnungsbetrag
Hier sehen Sie die gesamten Kosten pro Vertrag in dem abgerechneten Zeitraum. Davon werden die schon gezahlten Abschläge abgezogen und es ergibt sich eine noch zu zahlende Forderung oder ein Guthaben.
17. Abschläge 2022
Ihre gezahlten Abschläge für das Jahr 2022.
18. Abschläge 2023
Ihre gezahlten Abschläge inklusive Entlastungsbetrag im Jahr 2023.
19. Vorab-Entlastung
Vorab-Entlastung, die Sie durch die im Jahr 2023 gezahlten Abschläge bereits erhalten haben. Diese wird dem tatsächlichen Entlastungsbetrag gegengerechnet.
20. Entlastungsbetrag
Ihr tatsächlicher Entlastungsbetrag für den Rechnungszeitraum.
21. Ihr neuer Abschlag
Das ist der neue Abschlagsbetrag für diesen Vertrag. Er wurde anhand des Verbrauches des abgerechneten Zeitraumes ermittelt.
22. Abschlag mit 7 % MwSt.
Ihr neuer Abschlag ohne Entlastungsbetrag mit 7 Prozent Mehrwertsteuer.
23. Entlastungsbetrag
Ihr Entlastungsbetrag pro Abschlag. Auf Seite 1 der Rechnung finden Sie den im Jahr 2023 tatsächlich zu zahlenden Abschlag.
24. Abschlag mit 19 % MwSt.
Ihr neuer Abschlag ohne Entlastungsbetrag mit 19 % Mehrwertsteuer. Ab 01.04.2024 werden die Abschläge wieder mit 19 % Mehrwertsteuer berechnet.
25. Weitere Kostenbestandteile
Die Kosten für Ihren Erdgasverbrauch enthalten neben den reinen Energiekosten weitere Kostenbestandteile, auf die wir als Erdgaslieferant keinen Einfluss haben.
Die Entgelte für Netznutzung, Messung und Messstellenbetrieb erhebt der Betreiber des Gasnetzes. Mit diesem Netzentgelt finanzieren die Netzbetreiber den Aufbau und die Instandhaltung des Gasnetzes.
Die Erdgassteuer ist eine gesetzliche Besteuerung, die auf den Verbrauch von Erdgas erhoben wird. Erdgas zum Beheizen von Wohnungen wird derzeit mit 0,55 Cent/kWh besteuert.
Die Konzessionsabgabe ist eine Abgabe, die der Netzbetreiber an Städte und Gemeinden zahlt, um öffentliche Wege für das Verlegen von Leitungen nutzen zu dürfen.
26. Start der Berechnung Preisbremse zum 01.03.2023
Die Monate Januar und Februar 2023 werden in dem Zeitraum März nachträglich entlastet – wie gesetzlich vorgesehen.
Berechnung Entlastungskontingent Abrechnungszeitraum:
Entlastungskontingent gesamt geteilt durch 12 Monate und Multiplikation mit der Anzahl der im Abrechnungszeitraum enthaltenen Monate. In diesem Beispiel 1.036 kWh Erdgas durch 12 Monate mal 6 Monate Abrechnungszeitraum.
27. Vertragsdauer
Hier finden Sie die Laufzeit Ihres Vertrages sowie die Kündigungsfrist (Stand Datum Rechnungserstellung).