FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Ihr Erdgaspreis setzt sich aus einem Grund- und einem Arbeitspreis (Preis pro Kilowattstunde) zusammen.
  2. Ja. Sofern die installierte Leistung von Wärmepumpen oder Anlagen zur Raumkühlung eine Leistung von 11 kW überschreitet, findet im Falle einer Direktsteuerung der Einzelanlage (Einzelanlagensteuerung) nicht ein Mindestleistungswert von 4,2 kW, sondern stattdessen ein Wert von 40 Prozent der installierten Leistung, Anwendung. Entsprechende Unterschiede ergeben sich auch in der Berechnungsformel im Falle der Steuerung über ein smartes  Energiemanagement.

  3. eins bietet verschiedene Produkte an. Nutzen Sie ganz einfach unseren Produktfinder und finden Sie Ihr Produkt.

    Oder lassen Sie sich von uns beraten: 0371 525 2525 oder in einem persönlichen Gapräch in unserem Kundencenter - vereinbaren Sie doch gleich einen Termin.

  4. Sie sind Mieter? Dann klären Sie das bitte mit dem Eigentümer oder Verwalter. Sie sind selbst Eigentümer/Verwalter? Dann wenden Sie sich an den zuständigen Netzbetreiber.
  5. Ja, Ihre Wärmepumpe fällt unter die Regelungen des § 14a EnWG, da die maximale elektrische Leistungsaufnahme Ihrer Anlage 4,5 kW beträgt und damit die Schwelle von 4,2 kW überschreitet. Laut § 14a EnWG gelten Geräte mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW, die im Niederspannungsnetz angeschlossen sind, als steuerbare Verbrauchseinrichtungen.

  6. Netzentgelte sind Kosten vom Netzbetreiber für den Transport und die Verteilung von Erdgas. Sie wirken sich auf Ihren Erdgaspreis aus.

  7. Gefördert wird der vollständige Aufbau nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern – ausschließlich für Bewohnerinnen und Bewohner. Das umfasst:

    • Wallboxen und Ladepunkte (Typ 2 oder CCS), min. 11 kW bis max. 22 kW
    • Netzanschluss inkl. Baukostenzuschuss
    • Vorverkabelung und Kabelwege
    • Energiemanagementsystem, Transformatoren, technische Komponenten
    • Notwendige Baumaßnahmen und Grundflächen­anpassungen

    Nicht förderfähig: Planungs- und Genehmigungskosten, laufende Betriebskosten, Leasinggebühren.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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