FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Nach Installation und Anbindung der Wallbox ans eins-Backend erfassen wir automatisch alle dienstlichen Ladevorgänge. Auf Basis des privaten Stromtarifs des Mitarbeitenden erstellen wir monatlich eine Übersicht über Menge und Kosten – als Grundlage für Ihre interne Rückvergütung.

  2. Sie sind Mieter? Dann klären Sie das bitte mit dem Eigentümer oder Verwalter. Sie sind selbst Eigentümer/Verwalter? Dann wenden Sie sich an den zuständigen Netzbetreiber.
  3. Ja, Ihre Wärmepumpe fällt unter die Regelungen des § 14a EnWG, da die maximale elektrische Leistungsaufnahme Ihrer Anlage 4,5 kW beträgt und damit die Schwelle von 4,2 kW überschreitet. Laut § 14a EnWG gelten Geräte mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW, die im Niederspannungsnetz angeschlossen sind, als steuerbare Verbrauchseinrichtungen.

  4. Netzentgelte sind Kosten vom Netzbetreiber für den Transport und die Verteilung von Erdgas. Sie wirken sich auf Ihren Erdgaspreis aus.

  5. Überschuss- und Residualmengen

    • Überschuss: Mehrproduktion als Eigenverbrauch vor Ort → Vermarktung der überschüssigen Erzeugungs-/Einspeisemengen durch eins
    • Residual: Geringere Erzeugungsmengen im Vergleich zum gesamten Stromverbrauch → Zusatzbezug der fehlenden Residualmengen durch eins

    Herkunftsnachweise (HKN)

    • Beleg für die grüne Herkunft Ihres Stroms
    • Nur bei sonstiger Direktvermarktung nutzbar (Doppelvermarktungsverbot gemäß §80 EEG 2023)

    Redispatch 2.0

    • Dient der Erhaltung der Netzstabilität und ermöglicht es dem Netzbetreiber, bei Engpässen abzuregeln.
    • Anlagenbetreiber unterliegen verschiedenen Pflichten und müssen dem Netzbetreiber u. a. bestimmte Stamm- und Planungsdaten, Nichtbeanspruchbarkeiten sowie Echtzeitdaten übermitteln.
    • Pflichten gelten i. d. R. für steuerbare Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie konventionellen Energieträgern und Stromspeichern mit einer Leistung von mindestens 100 kW(p). Darüber hinaus sind auch Anlagen mit einer geringeren Leistung betroffen, sofern diese jederzeit durch einen Netzbetreiber fernsteuerbar sind.
  6. Sie haben einen Sofortbonus vereinbart? Der Betrag wird Ihnen schon einige Wochen nach Vertragsbeginn auf Ihr Konto überwiesen. Deshalb finden Sie ihn nicht auf der Rechnung. Andere Boni werden in Ihrer Rechnung berücksichtigt. Diese werden als Nettobetrag im Berechnungsnachweis Ihrer Rechnung aufgeführt.

  7. Ja, gemäß Telekommunikationsgesetz sind Sie berechtigt, einen ONT Ihrer Wahl zu nutzen, insofern dieser die notwendigen technischen Vorgaben erfüllt. Um die volle Funktionalität des Netzes sicherzustellen, muss der kundeneigene ONT die folgenden technischen Spezifikationen erfüllen.

    Je nach Ausbaugebiet ist zwischen GPON- und PtP- (AON) Netzgebieten zu unterscheiden:

    GPON:

    Konform mit den unten aufgeführten ITU-T Spezifikationen G.984.x inkl. aller Anhänge und Erweiterungen:

    • G.984.1 GPON Service Requirements
    • G.984.2 GPON Physical media dependent (PMD) layer specification, Class B+ Optik
    • G.984.3 GPON Transmission convergence layer specification
    • G.984.5 Enhancement Band
    • G.988 GPON OMCI

    PtP:

    • Konform mit 1000BASE-BX10-U oder 1000BASE-BX20-U
    • Tx-Wellenlänge 1310 nm
    • Rx-Wellenlänge 1490 nm


    Für Fragen wenden Sie sich bitte an den Kundenservice Telekommunikation.

    Achtung! Für kundeneigene Geräte übernimmt eins keine Garantie der Übertragungsgeschwindigkeiten und keinen Support.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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