FAQs
Antworten auf die häufigsten Fragen
Die Preisanpassung ist in der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ihrem Produkt geregelt.
Ja. Die RFID‑Karte kann als Alternative zur App genutzt werden. Sie eignet sich besonders für Nutzer*innen, die ohne Smartphone laden möchten oder häufig an denselben Standorten laden. Die Karte wird mit Ihrem eins‑Konto verknüpft und monatlich abgerechnet. Außerdem ist unsere eins-RFID-Ladekarte kostenlos erhältlich.
- Ihr Erdgaspreis setzt sich aus einem Grund- und einem Arbeitspreis (Preis pro Kilowattstunde) zusammen.
Ja. Sofern die installierte Leistung von Wärmepumpen oder Anlagen zur Raumkühlung eine Leistung von 11 kW überschreitet, findet im Falle einer Direktsteuerung der Einzelanlage (Einzelanlagensteuerung) nicht ein Mindestleistungswert von 4,2 kW, sondern stattdessen ein Wert von 40 Prozent der installierten Leistung, Anwendung. Entsprechende Unterschiede ergeben sich auch in der Berechnungsformel im Falle der Steuerung über ein smartes Energiemanagement.
Nein, eine Verrechnung mit Strom-, Gas- oder Internetrechnungen ist derzeit nicht möglich.
Die Einlösung erfolgt ausschließlich über den Prämienshop.Nach Installation und Anbindung der Wallbox ans eins-Backend erfassen wir automatisch alle dienstlichen Ladevorgänge. Auf Basis des privaten Stromtarifs des Mitarbeitenden erstellen wir monatlich eine Übersicht über Menge und Kosten – als Grundlage für Ihre interne Rückvergütung.
Die Registrierung erfolgt direkt in der App. Sie geben Ihre E‑Mail‑Adresse ein, legen ein Passwort fest. Dann bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse und hinterlegen anschließend Ihre Zahlungsdaten.
Ausgezeichnet für unsere Region
Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.


