Erzielen Sie wertvolle Zusatzerlöse.

Direktvermarktung – Ihre Energie direkt vermarktet

Solarflächen mit Schornstein von Chemnitz im Hintergrund.

Stand: Dezember 2025

Visualisierung Direktvermarktung

Was ist Direktvermarktung?

Bei der Direktvermarktung verkaufen Betreiber von Erneuerbaren Energien-Anlagen ihren erzeugten Strom über einen Direktvermarkter oder anderweitigen Dienstleister direkt am Strommarkt. Dafür erhalten Sie eine Vergütung. Im geförderten Marktprämienmodell erhalten Anlagenbetreiber neben dem Börsenerlös zusätzlich eine Marktprämie vom Netzbetreiber, sodass Sie mindestens die gesetzlich garantierte EEG-Vergütung erzielen.

    • Ist Direktvermarktung für Sie sinnvoll?

      Für Anlagen ab einer installierten Leistung von 100 kW(p) ist die Direktvermarktung für Anlagenbetreiber verpflichtend. Wir unterstützen Sie unkompliziert und zuverlässig bei der Auswahl des richtigen Produktes. Egal, ob innerhalb oder außerhalb der EEG-Förderung.

      Benötigen Sie darüber hinaus Residualmengen zur Vollstromversorgung, finden Sie hier die passenden Ansprechpartner und Informationen.

    • Jetzt Angebot anfordern

      Starten Sie Ihre Direktvermarktung einfach über unser Anfrageformular – schnell, unkompliziert und transparent.

    Unsere Vermarktungsmodelle

    • Geförderte Direktvermarktung

      Wir vermarkten Ihren Strom an der Börse. Sollten die erzielten Erlöse marktbedingt unter der zugesicherten EEG-Vergütung liegen, wird dies über die Marktprämie vom Netzbetreiber ausgeglichen.

      • Vergütung gemäß energieträgerspezifischem Monatsmarktwert
      • Zusätzliche Marktprämie vom Netzbetreiber
    • Sonstige Direktvermarktung (ungefördert)

      Dies ist eine Vermarktungsform für aus der EEG-Förderung gefallene oder nicht förderberechtigte Anlagen ab 100 kW(p). Wir vermarkten Ihren Strom und Sie erhalten weiterhin Erlöse – es gibt jedoch keine zusätzliche Marktprämie. Da keine EEG-Förderung in Anspruch genommen wird, ist die Generierung von Herkunftsnachweisen (HKN) möglich. Langfristig ist die Abnahme auch als PPA möglich (siehe FAQ).

      • Vergütung gemäß Spot oder Fixpreis (auch anteilig möglich)
      • Dienstleistungen rund um Herkunftsnachweise 
    • SBKM – Strombilanzkreismodell

      Beim Strombilanzkreismodell weisen wir Ihren vor Ort erzeugten Überschussstrom bilanziell Ihren anderen Verbrauchsstellen zu, um so Ihren Eigenverbrauchsanteil unternehmensweit zu erhöhen.

      Sie haben weitere RLM- oder iMS-gemessene Verbrauchsstellen bei uns unter Vertrag und möchten Ihren regenerativ erzeugten Strom an diesen nutzen? Dann kontaktieren Sie uns in Bezug auf das Strombilanzkreismodell und wir besprechen die notwendigen Voraussetzungen und Optionen.

    Ihre Vorteile auf einen Blick:

    • Vollumfänglicher Service – eins als Partner von Prognose bis Abrechnung

    • Zukunftssicher: Optional mit Grünstrom-Herkunftsnachweisen, Redispatch oder als PPA

    • Individuell & passgenau für ihren Bedarf

    • Professionelle Vermarktung - gesetzeskonform und zukunftsfähig

    • Regional und persönlich - eins als direkter Ansprechpartner vor Ort

    So funktioniert der Einstieg

    1. Kontakt & Anfrage 

    2. Angebotserstellung

    3. Vertragsabschluss

    4. Technische Anbindung inkl. Herstellung der Fernsteuerbarkeit

    5. Anmeldung

    6. Start der Vermarktung & monatlichen Auszahlung

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    Häufige Fragen zum Thema Direktvermarktung

    Überschuss- und Residualmengen

    • Überschuss: Mehrproduktion als Eigenverbrauch vor Ort → Vermarktung der überschüssigen Erzeugungs-/Einspeisemengen durch eins
    • Residual: Geringere Erzeugungsmengen im Vergleich zum gesamten Stromverbrauch → Zusatzbezug der fehlenden Residualmengen durch eins

    Herkunftsnachweise (HKN)

    • Beleg für die grüne Herkunft Ihres Stroms
    • Entstehen nur bei sonstiger Direktvermarktung (Doppelvermarktungsverbot gemäß §80 EEG 2023)

    Redispatch 2.0

    • Dient der Erhaltung der Netzstabilität und ermöglicht es dem Netzbetreiber, bei Engpässen abzuregeln.
    • Anlagenbetreiber unterliegen verschiedenen Pflichten und müssen dem Netzbetreiber u. a. bestimmte Stamm- und Planungsdaten, Nichtbeanspruchbarkeiten sowie Echtzeitdaten übermitteln.
    • Pflichten gelten i. d. R. für steuerbare Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie konventionellen Energieträgern und Stromspeichern mit einer Leistung von mindestens 100 kW(p). Darüber hinaus sind auch Anlagen mit einer geringeren Leistung betroffen, sofern diese jederzeit durch einen Netzbetreiber fernsteuerbar sind.

    Neuanlagen

    •  ≥ 100 kW(p)

    Bestandsanlagen

    • ≥ 100 kW(p) mit Inbetriebnahme ab 01.01.2016
    • ≥ 500 kW(p) mit Inbetriebnahme ab 01.08.2014

    Anlagen mit einer Leistung unterhalb der aufgeführten Leistungsgrenzen können freiwillig an der Direktvermarktung teilnehmen.

    Technische Voraussetzungen sind:

    1. Einbau einer Fernsteuerung
    2. Registrierender Zähler zur viertelstundengenauen Erfassung und Bilanzierung der Einspeisedaten

    Diese Anforderungen dienen dem notwendigen Fernzugriff auf die Anlage sowie der bedarfsgerechten Steuerung. Bei Fragen zur Nachrüstung sprechen Sie uns gern an.

    Sie haben monatlich die Möglichkeit, Ihre Vermarktungsform gemäß den Vorgaben des EEG zu wechseln. Unter besonderen Marktbedingungen kann zudem ein Wechsel aus der geförderten in die sonstige Direktvermarktung lukrativ sein.

    Die Neuanmeldung Ihrer Anlage über uns sowie ein Wechsel der Vermarktungsform muss mindestens einen Monat vor dem gewünschten Start- oder Wechseltermin erfolgen bzw. beantragt werden.

    Der Netzbetreiber benötigt zudem eine Information über die gültige Vermarktungsform und den zugehörigen Bilanzkreis.

    Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfehlen wir eine Anfrage 2 Monate vor dem gewünschten Vermarktungsbeginn.

    Um Ihnen ein Angebot zu erstellen, benötigen wir:

    1. Technische Daten zur Anlage (u. a. Leistung, erwartete Erzeugung und Einspeisung pro Jahr, Standort, Ausrichtung etc.)
    2. Weitere Angaben zu Verteilnetzbetreiber, Marktstammdatenregister-Nr. sowie dem Vermarktungszeitraum
    3. Lastgangdaten der letzten 24 Monate (oder Ertragsgutachten bei Neuanlagen) 
    4. Ansprechpartner des Anlagenbetreibers
    5. Bankdaten
    6. Technischer Ansprechpartner für die Herstellung der Fernsteuerbarkeit

    Geförderte Direktvermarktung

    Die Abrechnung bzw. Gutschrift berechnet sich monatlich aus den viertelstündlichen Einspeisewerten Ihrer Anlage, multipliziert mit dem veröffentlichten Marktwert, abzüglich des vereinbarten Dienstleistungsentgeltes.

    Sonstige Direktvermarktung

    Sie erhalten eine monatliche Abrechnung Ihrer eingespeisten Mengen gemäß den aktuellen Marktpreisen oder getroffenen Vereinbarungen - abzüglich des vereinbarten Dienstleistungsentgeltes.

    Sollten Sie einen Festpreis in Anspruch genommen haben, gibt es eine garantierte Liefermenge. Diese definiert einen vereinbarten Anteil an der voraussichtlichen Jahreserzeugungsmenge, welcher binnen eines Jahres geliefert werden muss. In diesem Fall gibt es 11 unterjährige Monatsrechnungen sowie eine Schlussrechnung zum Ende des Jahres.

    Allgemein:

    Ist der Betrag auf Ihrer Rechnung negativ, bedeutet dies, dass Sie eine Gutschrift erhalten und wir Ihnen die aufgeführte Summe auszahlen. Ist der Betrag hingegen positiv, bedeutet dies, dass es sich um eine Forderung bzw. Nachzahlung handelt, welche Sie an uns zahlen müssen.


    Die Marktprämie findet lediglich in der geförderten Direktvermarktung Anwendung.

    Sie ist eine im EEG festgelegte Ausgleichszahlung an Anlagenbetreiber und gleicht anfallende Differenzen zur garantierten Mindestvergütung Ihres eingespeisten Stromes aus. Die Auszahlung der Marktprämie erfolgt durch den Netzbetreiber.

    Hierzu erhalten Sie vor Inbetriebnahme der Anlage einen anzulegenden Wert als Referenzwert. Ab einer Größe von 1000 kWp wird dieser in einer Ausschreibung bestimmt, andernfalls gelten Pauschalwerte.

    Es kann vorkommen, dass Ihre Vermarktungserlöse über dem anzulegenden Wert liegen – in diesem Falle erhalten Sie keine Auszahlung durch den Netzbetreiber. Diese erfolgt nur, sollte die erzielte Vergütung unter dem anzulegenden Wert liegen – als Sicherung Ihrer Mindestvergütung.

    Sie erhalten zwei separate Abrechnungen, die Ihre Mindestvergütung bilden:

    1. Wir stellen Ihnen die monatliche Vergütung Ihrer Einspeisung auf Basis des Marktwerts zur Verfügung.
    2. Die Abrechnung der Marktprämie erfolgt separat vom zuständigen Netzbetreiber.

    a. Dies erfolgt unabhängig von uns als Ihren Dienstleister – gemäß DSGVO erhalten wir hierzu keine Informationen.

    b. Bei Fragen zur Marktprämie wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Netzbetreiber.

    c. Bezüglich Informationen zur Marktprämie siehe FAQ „Was ist die Marktprämie“.

    Nach dem Auslaufen der 20-jährigen EEG-Vergütung fällt Ihre Erzeugungsanlage in die sonstige Direktvermarktung und kann weiterhin vermarktet werden.

    Hierfür bieten sich folgende Optionen an:

    1. Erhöhung / Optimierung des Eigenverbrauches: Nutzen Sie Ihren erzeugten Strom selbst und senken Sie so Ihre Energiekosten. Mit einem Speicher lässt sich das Einsparpotenzial zusätzlich steigern. Überschussstrom kann mittels sonstiger Direktvermarktung vermarktet werden.
    2. Sonstige Direktvermarktung: Sie erhalten weiterhin eine Vergütung auf Basis von EPEX Spot – nur ohne Marktprämie durch den Netzbetreiber.
    3. Unentgeltliche Einspeisung

      a.  Es besteht die Möglichkeit, bei Ihrem Netzbetreiber die unentgeltliche Einspeisung Ihres Überschussstromes ins Netz zu beantragen, sofern die Anlagenleistung unter einer bestimmten Leistungsgrenze liegt. Diese Grenze ist abhängig von dem Datum der Inbetriebnahme Ihrer Anlage.

      b. Inbetriebnahme bis 31.12.2025: < 400 kW(p)

      c. Inbetriebnahme ab 01.01.2026: < 200 kW(p)

    Bitte beachten Sie die notwendigen Voraussetzungen und Fristen für einen erfolgreichen Wechsel der Vermarktungsform, um sich vor möglichen Einnahmeverlusten aufgrund eines zu kurzfristigen Wechselwunsches zu schützen.

    PV-Anlagen unter 100 kW(p) können u. U. zusätzlich von Anschlussregelungen des EEG nach Ablauf der 20 Jahre EEG-Förderung profitieren.

    Power Purchase Agreements (PPA) sind ein Spezialfall innerhalb der sonstigen Direktvermarktung. Hierbei wird in Erneuerbaren-Energien-Anlagen) erzeugter Strom langfristig zu definierten Konditionen vermarktet – von einem oder mehreren, definierten Anbietern an einen oder mehrere, definierte Abnehmer.

    Sie besitzen eine EE-Anlage und wollen Ihren (überschüssigen) Strom einem definierten Unternehmen zur Verfügung stellen? Geben Sie uns gern Informationen zu Ihrer Anlage via Anfrageformular und nutzen Sie den Freitext für Anmerkungen zu Ihrer Anfrage. Wir kontaktieren Sie bezüglich einer möglichen Umsetzung.

    Beachten Sie: Aufgrund der Komplexität des Produktes ist die Vorlaufzeit im Vergleich zur geförderten oder sonstigen Direktvermarktung gewöhnlich deutlich länger.

    Ausgezeichnet für unsere Region

    Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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