Erzielen Sie wertvolle Zusatzerlöse.
Direktvermarktung – Ihre Energie direkt vermarktet


Was ist Direktvermarktung?
Bei der Direktvermarktung verkaufen Betreiber von Erneuerbaren Energien-Anlagen ihren erzeugten Strom über einen Direktvermarkter oder anderweitigen Dienstleister direkt am Strommarkt. Dafür erhalten Sie eine Vergütung. Im geförderten Marktprämienmodell erhalten Anlagenbetreiber neben dem Börsenerlös zusätzlich eine Marktprämie vom Netzbetreiber, sodass Sie mindestens die gesetzlich garantierte EEG-Vergütung erzielen.
So funktioniert der Einstieg
Kontakt & Anfrage
Angebotserstellung
Vertragsabschluss
Technische Anbindung inkl. Herstellung der Fernsteuerbarkeit
Anmeldung
Start der Vermarktung & monatlichen Auszahlung
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Vollumfänglicher Service – eins als Partner von Prognose bis Abrechnung
Zukunftssicher: Optional mit Grünstrom-Herkunftsnachweisen, Redispatch oder als PPA
Individuell & passgenau für ihren Bedarf
Professionelle Vermarktung - gesetzeskonform und zukunftsfähig
Regional und persönlich - eins als direkter Ansprechpartner vor Ort
Häufige Fragen zum Thema Direktvermarktung
Überschuss- und Residualmengen
- Überschuss: Mehrproduktion als Eigenverbrauch vor Ort → Vermarktung der überschüssigen Erzeugungs-/Einspeisemengen durch eins
- Residual: Geringere Erzeugungsmengen im Vergleich zum gesamten Stromverbrauch → Zusatzbezug der fehlenden Residualmengen durch eins
Herkunftsnachweise (HKN)
- Beleg für die grüne Herkunft Ihres Stroms
- Nur bei sonstiger Direktvermarktung nutzbar (Doppelvermarktungsverbot gemäß §80 EEG 2023)
Redispatch 2.0
- Dient der Erhaltung der Netzstabilität und ermöglicht es dem Netzbetreiber, bei Engpässen abzuregeln.
- Anlagenbetreiber unterliegen verschiedenen Pflichten und müssen dem Netzbetreiber u. a. bestimmte Stamm- und Planungsdaten, Nichtbeanspruchbarkeiten sowie Echtzeitdaten übermitteln.
- Pflichten gelten i. d. R. für steuerbare Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie konventionellen Energieträgern und Stromspeichern mit einer Leistung von mindestens 100 kW(p). Darüber hinaus sind auch Anlagen mit einer geringeren Leistung betroffen, sofern diese jederzeit durch einen Netzbetreiber fernsteuerbar sind.
Neuanlagen
- ≥ 100 kW(p)
Bestandsanlagen
- ≥ 100 kW(p) mit Inbetriebnahme ab 01.01.2016
- ≥ 500 kW(p) mit Inbetriebnahme ab 01.08.2014
Anlagen mit einer Leistung unterhalb der aufgeführten Leistungsgrenzen können freiwillig an der Direktvermarktung teilnehmen.
Technische Voraussetzungen sind:
- Einbau einer Fernsteuerung
- Registrierender Zähler zur viertelstundengenauen Erfassung und Bilanzierung der Einspeisedaten
Diese Anforderungen dienen dem notwendigen Fernzugriff auf die Anlage sowie der bedarfsgerechten Steuerung. Bei Fragen zur Nachrüstung sprechen Sie uns gern an.
Die Anmeldung sowie ein Wechsel der Vermarktungsform muss mindestens einen Monat vor dem gewünschten Start- oder Wechseltermin erfolgen bzw. beantragt werden.
Der Netzbetreiber benötigt zudem eine Information über die gültige Vermarktungsform und den zugehörigen Bilanzkreis.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfehlen wir eine Anfrage 2 Monate vor dem gewünschten Vermarktungsbeginn.
Um Ihnen ein Angebot zu erstellen, benötigen wir:
- Technische Daten zur Anlage (u. a. Leistung, erwartete Erzeugung und Einspeisung pro Jahr, Standort, Ausrichtung etc.)
- Weitere Angaben zu Verteilnetzbetreiber, Marktstammdatenregister-Nr. sowie dem Vermarktungszeitraum
- Lastgangdaten der letzten 24 Monate (oder Ertragsgutachten bei Neuanlagen)
- Ansprechpartner des Anlagenbetreibers
- Bankdaten
- Technischer Ansprechpartner für die Herstellung der Fernsteuerbarkeit
Sie erhalten eine monatliche Abrechnung Ihrer eingespeisten Mengen zu den aktuellen Marktpreisen gemäß den getroffenen Vereinbarungen. Sofern eine garantierte Liefermenge vereinbart ist, gibt es zudem eine Schlussrechnung zum Ende des Jahres – sonst 12 Monatsrechnungen.
Die Abrechnung bzw. Gutschrift berechnet sich aus den viertelstündlichen Einspeisewerten Ihrer Anlage, multipliziert mit dem veröffentlichten Marktwert (siehe netztransparenz.de) oder jeweils geltenden EPEX SPOT Day-Ahead-Preises, abzüglich des vereinbarten Dienstleistungsentgeltes.

Die Marktprämie ist eine im EEG festgelegte Ausgleichszahlung an Anlagenbetreiber und gleicht anfallende Differenzen zur garantierten Mindestvergütung Ihres eingespeisten Stromes aus. Die Auszahlung der Marktprämie erfolgt durch den Netzbetreiber.
Hierzu erhalten Sie vor Inbetriebnahme der Anlage einen anzulegenden Wert als Referenzwert. Ab einer Größe von 1000 kWp wird dieser in einer Ausschreibung bestimmt, andernfalls gelten Pauschalwerte.
Es kann vorkommen, dass Ihre Vermarktungserlöse über dem anzulegenden Wert liegen – in diesem Falle erhalten Sie keine Auszahlung durch den Netzbetreiber. Diese erfolgt nur, sollte die erzielte Vergütung unter dem anzulegenden Wert liegen – als Sicherung Ihrer Mindestvergütung.
Sie erhalten zwei separate Abrechnungen, welche die Ihre Mindestvergütung bilden:
- Wir stellen Ihnen die monatliche Vergütung Ihrer Einspeisung auf Basis des Marktwerts oder EPEX-Spot Day-Ahead zur Verfügung.
- Die Abrechnung der Marktprämie erfolgt separat vom zuständigen Netzbetreiber.
a. Dies erfolgt unabhängig von uns als Ihren Dienstleister – gemäß DSGVO erhalten wir hierzu keine Informationen.
b. Bei Fragen zur Marktprämie wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Netzbetreiber.
c. Bezüglich Informationen zur Marktprämie (siehe FAQ „Was ist die Marktprämie“)
Nach dem Auslaufen der 20-jährigen EEG-Vergütung kann Ihre Erzeugungsanlage mittels der sonstigen Direktvermarktung oder eines PPA weiterbetrieben werden.
Hierfür bieten sich folgende Optionen an:
- Erhöhung / Optimierung des Eigenverbrauches: Nutzen Sie Ihren erzeugten Strom selbst und senken Sie so Ihre Energiekosten. Mit einem Speicher lässt sich das Einsparpotenzial zusätzlich steigern. Überschussstrom kann mittels sonstiger Direktvermarktung vermarktet werden.
- Sonstige Direktvermarktung: Sie erhalten weiterhin eine Vergütung auf Basis von Marktwert oder EPEX Spot – nur ohne Marktprämie durch den Netzbetreiber.
- Power Purchase Agreements (PPA): Individuell verhandelte Lieferverträge zwischen Erzeugern und Abnehmern – häufig mit Festpreis. Die Vertragsdauer kann hierbei einvernehmlich von kurz- bis langfristig vereinbart werden. Voraussetzung hierfür sind ebenso ein Wechsel in die sonstige Direktvermarktung sowie das Vorhandensein einer fernsteuerbaren Anlage.
Bitte beachten Sie die notwendigen Voraussetzungen und Fristen für einen erfolgreichen Wechsel der Vermarktungsform, um sich vor möglichen Einnahmeverlusten aufgrund eines zu kurzfristigen Wechselwunsches zu schützen.
Power Purchase Agreements (PPA) sind individuell ausgehandelte Stromlieferverträge mit kurz- bis langfristigen Laufzeiten. Sie sind projektspezifisch sowie kundenindividuell und ermöglichen eine bilateral vereinbarte Vergütung von EE-Erzeugungsmengen – vom Festpreis mit oder ohne Indexierung bis hin zu vollständiger oder anteiliger Anbindung an den Spotmarkt.
Die Voraussetzungen sind in der Regel identisch mit denen der sonstigen Direktvermarktung. Sollten Sie Interesse an einem PPA haben, so geben Sie uns gern Ihre Informationen via Anfrageformular und nutzen Sie den Freitext für Anmerkungen.
Aufgrund der Komplexität des Produktes ist die Vorlaufzeit im Vergleich zur geförderten oder sonstigen Direktvermarktung deutlich länger.
Ausgezeichnet für unsere Region
Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.



