FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Sie können Ihren Abschlag jederzeit erhöhen, um sich vor einer Nachzahlung in der nächsten Jahresrechnung zu schützen. Einmal pro Abrechnungsturnus können Sie Ihren Abschlag auch senken. Nutzen Sie dazu den eins-Onlineservice.

    Sie sind noch nicht registriert? Mit Ihrer Vertragskontonummer und Zählernummer können Sie ein persönliches Konto anlegen. Beide Nummern finden Sie auf allen Ihren eins Vertrags- und Rechnungsunterlagen.

    Sie können mit einem persönlichen Ansprechpartner bei eins auch einen Termin vereinbaren. Wir unterstützen Sie sehr gern.

  2. Melden Sie Ihren Auszug doch ganz einfach online über unseren eins-Onlineservice. Sie sind noch nicht registriert? Einfach mit Vertragskontonummer und Zählernummer anmelden.

    Bitte beachten Sie, dass wir für den Auszug die Angaben des neuen Eigentümers benötigen.

    Gern können Sie uns auch eine E-Mail senden an: kundenservice@eins.de. Bei Fragen rufen Sie uns einfach an: (0371) 525 - 2525


  3. In unserem eins-Onlineservice können Sie alle Daten zu Ihrem Vertrag einsehen - auch Ihren aktuellen Tarif.

    Sie sind noch nicht registriert? Einfach mit Vertragskontonummer und Zählernummer anmelden.

    Auch in Ihrer Rechnung oder der Vertragsbestätigung können Sie nachlesen, in welchem Tarif derzeit abgerechnet wird.

  4. Erdgas ist ein Naturprodukt. Es kann unterschiedliche Energiegehalte aufweisen. So kann mit einem Kubikmeter Erdgas mit einem hohen Energiegehalt länger geheizt werden, als mit einem geringeren. Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt die Abrechnung unter Beachtung des tatsächlichen Energiegehaltes vor. Deshalb wird die vom Zähler in Kubikmetern abgelesene Verbrauchsmenge (Volumen) in Kilowattstunden (tatsächlicher Energiegehalt) umgerechnet.
  5. Sie haben einen Sofortbonus vereinbart? Der Betrag wird Ihnen schon einige Wochen nach Vertragsbeginn auf Ihr Konto überwiesen. Deshalb finden Sie ihn nicht auf der Rechnung. Andere Boni werden in Ihrer Rechnung berücksichtigt. Diese werden als Nettobetrag im Berechnungsnachweis Ihrer Rechnung aufgeführt.

  6. Ja, gemäß Telekommunikationsgesetz sind Sie berechtigt, einen ONT Ihrer Wahl zu nutzen, insofern dieser die notwendigen technischen Vorgaben erfüllt. Um die volle Funktionalität des Netzes sicherzustellen, muss der kundeneigene ONT die folgenden technischen Spezifikationen erfüllen.

    Je nach Ausbaugebiet ist zwischen GPON- und PtP- (AON) Netzgebieten zu unterscheiden:

    GPON:

    Konform mit den unten aufgeführten ITU-T Spezifikationen G.984.x inkl. aller Anhänge und Erweiterungen:

    • G.984.1 GPON Service Requirements
    • G.984.2 GPON Physical media dependent (PMD) layer specification, Class B+ Optik
    • G.984.3 GPON Transmission convergence layer specification
    • G.984.5 Enhancement Band
    • G.988 GPON OMCI

    PtP:

    • Konform mit 1000BASE-BX10-U oder 1000BASE-BX20-U
    • Tx-Wellenlänge 1310 nm
    • Rx-Wellenlänge 1490 nm


    Für Fragen wenden Sie sich bitte an den Kundenservice Telekommunikation.

    Achtung! Für kundeneigene Geräte übernimmt eins keine Garantie der Übertragungsgeschwindigkeiten und keinen Support.

  7. Das kann verschiedene Gründe haben. Gern prüfen wir das für Sie – melden Sie sich einfach bei uns – telefonisch unter 0371 5252525 oder per E-Mail an kundenservice@eins.de.

    Unser Tipp für Sie: Sie können Ihren Abschlag auch gern selbst in unserem eins-Onlineservice in einem bestimmten Rahmen anpassen.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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