Gas- und Wärmepreisbremsen
Staatliche Entlastungen beim Gas- und Wärmepreis
Allgemeine Informationen zur Preisbremse
Die Bundesregierung hat zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten zum 1. März 2023 die Gas- und Wärmepreisbremse eingeführt. Durch die Preisbremsen werden Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen rückwirkend zum Januar 2023 entlastet.
Einfach erklärt funktioniert die Gaspreisbremse wie folgt: Für
80 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über 12 ct/kWh liegt. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde (kWh) muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis bezahlt werden.
So erhalten Sie die Entlastung:
- Die Preisbremsen traten März 2023 in Kraft, wirkten aber rückwirkend auch für Januar und Februar.
- Durch die staatlichen Entlastungen reduzierte sich Ihr Abschlagsbetrag seit März 2023.
- Die Entlastungen für Januar und Februar 2023 wurden bei Ihrem Abschlag im März berücksichtigt.
Alle Kund*innen haben einen Brief mit ihrem auf Basis der Preisbremse berechneten Entlastungsbetrag erhalten. Sie sind sich unsicher, schauen Sie am besten im Online Service direkt nach.
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Preisbremse
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