Teil dir eins AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Corporate Carsharing auf der Plattform MOQO, Stand: April 2021
1. Vertragsgegenstand; Geltungsbereich
- eins energie in sachsen GmbH & Co. KG („Anbieter“) bietet Nutzern der vom Anbieter betriebenen Plattform „teildireins“ („Plattform“; die Nutzer der Plattform jeweils einzeln oder gemeinsam „Nutzer“) nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) an, ihnen den Gebrauch von Selbstfahrervermietfahrzeugen (Kfz und Pedelecs) des Anbieters („Fahrzeugen“) gegen Entgelt zu gewähren.
- Diese AGB gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und Nutzern, die Einzelmiet-verträge über Fahrzeuge nach Maßgabe dieser AGB mit dem Anbieter durch Nutzung der Plattform schließen wollen. Die AGB regeln insbesondere die Buchung, Gebrauchsüberlassung und Nutzung der auf der Plattform zur Anmietung angebotenen Fahrzeuge des Anbieters. Diese AGB gelten nicht für Mietverträge, die nicht unter Nutzung der Plattform geschlossen werden.
2. Buchungsvoraussetzungen; Buchung und Vertragsschluss; Ausschluss des Widerrufsrecht von Ver-brauchern
- Die Buchung von Fahrzeugen auf der Plattform setzt generell voraus, dass der Nutzer
- eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person ist;
- sich für die Nutzung der Plattform registriert hat und über ein Nutzerkonto verfügt;
- seit mindestens einem Jahr ununterbrochen über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt, die ihn zum Führen des jeweiligen Fahrzeuges in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt;
- die Fahrerlaubnis durch den Anbieter oder eine von diesen beauftragte Person im Rahmen der jeweils angebotenen Verfahren (online, d.h. unter Nutzung einer Softwareapplikation, oder offline, d.h. stationär) übergeprüft wurde;
- die Nutzung des Pedelecs darf nur durch Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres oder in Begleitung eines Erwachsenen erfolgen.
- Im Übrigen sind die Anforderungen der Versicherungsbedingungen zu beachten; diese werden dem Nutzer im Rahmen des Buchungsprozesses vor Vertragsschluss auf der Plattform angezeigt.
- Eine Buchung ist nicht zulässig, soweit der Nutzer die in 2.1 sowie den Versicherungsbedingungen genannten Anforderungen nicht bzw. nicht mehr erfüllt. Soweit die jeweils einschlägigen Anforde-rungen nicht erfüllt sind, kann dies dazu führen, dass Versicherungsschutz nicht oder nur einge-schränkt besteht.
- Die wesentlichen Merkmale des Mietvertrags werden dem Nutzer im Rahmen des Buchungsprozes-ses auf der Plattform angezeigt. Diese AGB sowie die Versicherungsbedingungen können vom Nut-zer vor Vertragsschluss auf der Plattform abgerufen und in wiedergabefähiger Form gespeichert werden.
- Zur Buchung von Fahrzeugen auf der Plattform hat der Nutzer das gewünschte Fahrzeug auszuwäh-len, den gewünschten Mietzeitraum durch Eingabe der entsprechenden Daten auf der Buchungs-seite festzulegen und den Buchungsvorgang durch Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig bu-chen“ abzuschließen. Vor Abschluss der Buchung durch Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig buchen“ kann der Nutzer seine Angaben auf etwaige Eingabefehler untersuchen und ggf. durch Eingabe anderer Daten berichtigen. Durch Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig buchen“ wird das Buchungsformular an den Anbieter versendet. Das Buchungsformular kann jedoch nur ab-gesendet werden, wenn der Nutzer sich hierin durch Verschieben der hierfür vorgesehenen Schalt-fläche mit der Geltung dieser AGB und der Versicherungsbedingungen einverstanden erklärt hat. Durch Übersendung des Buchungsformulars erklärt der Nutzer gegenüber dem Anbieter das Ange-bot auf Abschluss eines Mietvertrags über das jeweilige Fahrzeug nach Maßgabe dieser AGB.
- Der Zugang der Buchung wird dem Nutzer auf der Plattform bestätigt („Zugangsbestätigung“).
- Der Nutzer wird über die Annahme seines Angebots durch den Anbieter (Buchungsbestätigung) auf der Plattform informiert. Die Annahme kann im Übrigen vom Anbieter auch stillschweigend durch tatsächliche Gewährung der Nutzung erfolgen.
- Mit Annahme durch den Anbieter kommt ein entgeltlicher Fahrzeugmietvertrag zwischen dem An-bieter und dem Nutzer zustande. Mit Vertragsschluss werden dem Nutzer diese AGB, die Versiche-rungsbedingungen sowie weitere Kundeninformationen (z.B. die Vertragsdaten) in Textform ange-zeigt.
- Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird vom Anbieter nicht gespeichert und ist dem Nutzer im Nutzerkonto auf der Platt-form nicht zugänglich.
- Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall steht dem Nutzer gemäß § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht zu.
3. Versicherungsschutz; Selbstbeteiligung und Zusatzleistungen
- Für den Versicherungsschutz, insbesondere die Art und den Umfang des Versicherungsschutzes, et-waige Leistungsausschlüsse sowie Rechte, Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers gelten die auf der Plattform jeweils angezeigten Bedingungen. Gleiches gilt für die Selbstbeteiligung.
- Die wesentlichen Merkmale des jeweils bestehenden Versicherungsschutzes einschließlich der Höhe des Selbstbehalts werden dem Nutzer vor Vertragsschluss im Rahmen des Buchungsprozesses auf der Plattform angezeigt; zudem werden dem Nutzer die Versicherungsbedingungen in Textform angezeigt.
- Verstöße gegen die in diesem Vertrag (insbesondere in den Ziffern 6 und 8) und den Versicherungs-bedingungen geregelten Verhaltenspflichten und sonstigen Obliegenheiten können im Einzelfall zum Wegfall oder zur Kürzung des Versicherungsschutzes führen. Insbesondere bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzungen des Nutzers kann der Versicherungsschutz ganz oder teilweise entfallen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
- eins stellt dem Nutzer Entgelte für die Nutzung der Fahrzeuge gemäß der jeweils gültigen und dem Nutzer bekanntgegebenen Tarif- und Preislisten in Rechnung. Die jeweils aktuellen Preislisten sind im Internet unter www.eins.de/teildireins abrufbar. Die für die Berechnung des Entgelts jeweils gelten-den Preise sowie sonstige Gebühren (einschließlich etwaiger Schadenspauschalen) werden dem Nutzer vor Vertragsschluss im Rahmen des Buchungsprozesses auf der Plattform angezeigt. Für die Abrechnung der Fahrten gilt die sich aus der Buchung ergebende Nutzungsdauer und die vom Bordcomputer ermittelte Wegstrecke. Die Kosten für die während des Mietzeitraums durch den Ge-brauch des Fahrzeugs verbrauchten Kraft-, Schmier- und andere notwendige Betriebsstoffe sind in dem vom Nutzer geschuldeten Entgelt enthalten. Das Laden von Elektrofahrzeugen an öffentlichen Tanksäulen ist inklusive – das private Tanken wird nicht vergütet. Soweit nicht abweichend angegeben, verstehen sich alle auf der Plattform angezeigten Preise in-klusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Das vom Nutzer geschuldete Entgelt wird nach Rückgabe des Fahrzeugs berechnet, angezeigt und sofort zur Zahlung fällig. Rechnungen können dem Nutzer auch in elektronischer Form übermittelt werden.
- Zahlungen sind vom Nutzer mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich unter Verwendung der auf der Plattform unterstützten Zahlungsarten zu leisten. Insoweit gelten die auf der Plattform im Bu-chungsprozess angezeigten Vertrags- und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleis-ters. Diese können zudem unter folgendem Link abgerufen werden: https://stripe.com/de/legal
- Ist eine Abbuchung nicht möglich, gerät der Nutzer in Verzug. Im Falle des Verzuges schuldet der Nutzer die gesetzlichen Verzugszinsen und -kosten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Für sämtliche Mahnschreiben werden pauschale Mahn-gebühren in Höhe von je 2,50 € erhoben. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Mahn-kosten nicht oder in geringerem Umfang entstanden sind. Sofern eine Abrechnung mangels De-ckung oder aus einem anderen durch den Nutzer zu vertretenen Grunde nicht eingelöst wird, er-hebt der Zahlungsdienstleister eine Gebühr, die derzeit bei 7,50 € netto liegt. eins ist berechtigt, dem Nutzer diesen Schaden pauschaliert mit 7,50 € netto zu berechnen, vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten.
- Der Nutzer hat sicherzustellen, dass im Nutzerkonto zutreffende und vollständige Bankdaten (insbe-sondere korrekte Kreditkartendaten und/oder IBAN) hinterlegt sind. Es gelten die Bestimmungen un-ter Ziffer 11 dieser AGB.
- Dem Nutzer können im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss und der Vertragsdurchführung Kos-ten entstehen, die seitens Dritter (z.B. Internet-Service-Providern, Telekommunikationsanbietern) er-hoben werden. Hierzu zählen insbesondere Kosten für die Datenübermittlung im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform. Diese Kosten werden nicht von dem Anbieter erhoben und können daher nicht beziffert werden.
5. Fahrzeugübergabe und –rückgabe; Protokoll; Pflichten des Nutzers im Zusammenhang mit der Ent-ziehung oder Beschränkung seiner der Einziehung seines Führerscheins sowie verhängten Fahrver-boten
- Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor oder unmittelbar zu Fahrtantritt auf erkennbare Män-gel/Schäden zu überprüfen. Festgestellte und/oder wahrnehmbare Mängel (z.B. sicht- und hörbare) sind eins vor oder unmittelbar zu Fahrtantritt per App zu melden. Meldet der Nutzer keine Neuschä-den vor oder unmittelbar zu Fahrtantritt, gilt das Fahrzeug als optisch und technisch einwandfrei, mit Ausnahme der bereits in der Schadenliste enthaltenen Schäden. Wenn am Fahrzeug Schäden vor-liegen, die vermuten lassen, dass die Sicherheit des Betriebes des Fahrzeugs beeinträchtigt ist, ist die Benutzung des gebuchten Fahrzeugs nur mit ausdrücklicher Zustimmung von eins zulässig. Die Zu-stimmung zur Fahrzeugnutzung wird nicht ungerechtfertigt verweigert.
- Der Nutzer verpflichtet sich, bei jeder Fahrt seinen gültigen Führerschein und den Fahrzeugschein in Kopie mitzuführen.
- Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt
- die Übergabe des Fahrzeugs an den Nutzer zu Beginn des Mietzeitraums an dem vom Anbieter auf der Plattform mitgeteilten Standort. Der Anbieter ist berechtigt, die Übergabe des Fahrzeugs zu verweigern, solange und soweit der Nutzer offensichtlich fahruntüchtig (z.B. infolge von Alkohol- o-der Betäubungsmitteleinfluss, insbesondere durch Drogenkonsum) oder auf Grund seiner körperli-chen Verfassung zur Führung des Fahrzeugs offensichtlich ungeeignet ist oder über keine in gültige, zum Führen des Fahrzeugs in der Bundesrepublik Deutschland berechtigende Fahrerlaubnis verfügt. Die Rechtsfolgen richten sich in diesem Fall nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- die Rückgabe des Fahrzeugs an den Anbieter zum Ende des Mietzeitraums an dem vereinbarten Rückgabeort; haben die Parteien einen Rückgabeort nicht ausdrücklich vereinbart, ist das Fahrzeug vom Nutzer zum Ende des Mietzeitraums am Ort der Abholung (Ziffer 5.3 a) zurückzugeben. Das Fahrzeug ist ordnungsgemäß verschlossen (Türen und Fenster verriegelt) mit ausgeschalteten elektri-schen Verbrauchern abzustellen. Die Rückgabeverpflichtung des Nutzers umfasst neben dem Fahr-zeug auch alle sonstigen ihm vom Anbieter im Zusammenhang mit dem Mietvertrag ausgehändig-ten Sachen (insbesondere Fahrzeugschlüssel, Kopie des Fahrzeugscheins und sonstige Fahrzeugdo-kumente sowie Ausstattungs- und Zubehörgegenstände, z.B. Verbandskasten, Warnwesten und Bordwerkzeug).
- Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Übergabe sowie bei der Rückgabe des Fahrzeugs sofern erforder-lich den jeweils einschlägigen Teil des auf der Plattform bereitgestellten digitalen Protokolls („Proto-koll“) vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Insbesondere sind bei der Übergabe vorhan-dene sowie während des Mietzeitraums entstandene Schäden im Protokoll zu dokumentieren. Vor diesem Hintergrund hat der Nutzer dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm für das Ausfüllen des Protokolls genutzte mobile Endgeräte bei der Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs funktionsfä-hig ist, über eine zur Vervollständigung des Protokolls ausreichende Energieversorgung verfügt und zur Übermittlung des Protokolls bei bestehender Netzabdeckung mit dem Internet verbunden wer-den kann.
- Soweit es den Parteien – gleich aus welchem Grund – nicht möglich ist, das Protokoll auszufüllen, zu bestätigen oder abzusenden, ist ein schriftliches Übergabe- und Schadensprotokoll anzufertigen.
- Der Nutzer ist verpflichtet sicherzustellen, dass bei der Rückgabe des Fahrzeugs der Tankfüllstand o-der – im Falle eines Fahrzeugs mit Elektroantrieb – Ladestand mindestens dem im Rahmen des Bu-chungsprozesses auf der Plattform angezeigten Mindestwert entspricht.
- Der Nutzer ist verpflichtet, den Anbieter auf ein zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs gegen ihn verhängtes Fahrverbot, die vorläufige oder endgültige Entziehung seiner Fahrerlaubnis oder eine Einziehung (einschließlich der vorübergehenden Sicherstellung oder Beschlagnahme) seines Führer-scheins unaufgefordert hinzuweisen. Im Übrigen ist der Nutzer verpflichtet, Fahrten mit dem gemie-teten Fahrzeug nur zu unternehmen, solange er über eine gültige, zum Führen des Fahrzeugs be-rechtigende Fahrerlaubnis verfügt und kein Fahrverbot gegen ihn im Mietzeitraum besteht. Über eine während des Mietzeitraums erfolgte Entziehung oder Beschränkung seiner Fahrerlaubnis, eine Einziehung (einschließlich der vorübergehenden Sicherstellung oder Beschlagnahme) seines Führer-scheins oder ein gegen ihn verhängtes Fahrverbot hat der Nutzer den Anbieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ab dem Eintritt und für die Dauer des Vorliegens eines vorgenannten Umstands ist es dem Nutzer untersagt, das Fahrzeug zu führen.
6. Nutzungsbeschränkungen; Pflichten des Nutzers
- Der Nutzer hat das Fahrzeug sorgsam und pfleglich zu behandeln und auf eine materialschonende, rücksichtsvolle und umweltverträgliche Nutzung zu achten. Er hat etwaig ausgehändigte Anweisun-gen, Handbücher, Herstellervorgaben, technische Vorschriften sowie die Betriebsanleitung des Fahr-zeugs zu beachten.
- Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind das Rauchen im Fahrzeug sowie der Transport von Tieren untersagt.
- Im Falle einer Beförderung von (Klein-) Kindern sind erforderliche Sitzplatzerhöhung bzw. Kindersitz-vorrichtung zu verwenden und die Herstellerhinweise (insb. zur Montage von Babyschalen) zu be-achten.
- Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche einschlägigen straßenverkehrsrechtlichen Regelungen zu be-achten und für die Dauer der Fahrzeugnutzung die einem Fahrzeughalter und -führer obliegenden Pflichten im Hinblick auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu übernehmen. Bei winterlichen Ver-hältnissen darf das Fahrzeug zu Fahrten nur genutzt werden, soweit er über eine an die Wetterver-hältnisse angepasste Ausrüstung, insbesondere über die erforderliche Bereifung verfügt.
- Der Nutzer ist darüber hinaus verpflichtet,
- sicherzustellen, dass das Fahrzeug nur in verkehrs- und betriebssicherem Zustand genutzt wird, ins-besondere eine Sichtprüfung der Reifen sowie der Fahrzeugbeleuchtung (einschließlich Fahrtrich-tungsanzeiger) vorzunehmen;
- sicherzustellen, dass ein Ladekabel im Fahrzeug vorhanden ist, soweit es sich bei dem Fahrzeug um ein Elektrofahrzeug handelt;
- den Ölstand und den Reifendruck bei Fahrtantritt und in regelmäßigen Abständen während des Mietzeitraums zu prüfen und zu korrigieren, soweit erforderlich;
- das Fahrzeug gegen Diebstahl zu sichern und sich bei Verlassen des Fahrzeugs zu vergewissern, dass die Feststellbremse betätigt wurde, Türen, Fenster, Kofferraum und ein etwaig vorhandenes Schiebedach oder Verdeck vollständig geschlossen sind, das Lenkradschloss eingerastet und die Beleuchtung des Fahrzeugs ausgeschaltet ist mit Ausnahme einer straßenverkehrsordnungsrechtlich vorgeschriebenen Warn-, Stand- oder Parkbeleuchtung;
- im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte das Fahrzeug unverzüglich anzuhalten, die Fehlerur-sache zu identifizieren und – soweit dem Nutzer möglich und zumutbar – zu beheben (z.B. durch Nachfüllen von Betriebsstoffen wie Motoröl, Bremsflüssigkeit oder Kühlwasser); soweit die Warn-leuchte auf einen technischen Defekt oder einen Fahrzeugmangel hinweist, hat der Nutzer den An-bieter unverzüglich und vor einer Fehlerbehebung zu kontaktieren;
- Dem Nutzer ist es untersagt, das Fahrzeug
- a. anderen Personen zu überlassen, soweit nicht abweichend zwischen den Parteien vereinbart; dies gilt nicht im Falle einer gesundheitlichen Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit des Nutzers sowie bei Überschreitung gesetzlicher Lenk- und Ruhezeiten.
- zur gewerblichen Personenbeförderung, zur Weitervermietung, für Werbemaßnahmen oder zu sonstigen gewerblichen Zwecken zu nutzen;
- unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol (es gilt eine Promillegrenze von 0,0 ‰) oder solchen Medi-kamenten zu führen, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können;
- zu rechtswidrigen Zwecken, insbesondere zur Begehung von (Steuer-) Straftaten zu nutzen;
- außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs, für Motorsportveranstaltungen oder deren Vorberei-tung, zum Abschleppen anderer Fahrzeuge, auf Rennstrecken oder zur Teilnahme an Wettrennen, für Fahrzeugtests, zu Fahrschulübungen, Fahrsicherheitstrainings oder Geländefahrten (d.h. Fahrten abseits befestigter Straßen) zu benutzen;
- zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffe zu nutzen mit Ausnahme der Beförderung solcher Stoffe in haushaltsüblichen Mengen;
- zum Transport von Gegenständen oder Stoffen zu verwenden, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, Größe oder Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen oder das Fahrzeug, insbesondere dessen Innenraum, beschädigen können;
- zum Ziehen von Anhängern zu verwenden, es sei denn, der Anbieter hat hierzu seine vorherige Zustimmung erteilt;
- grob zu verschmutzen oder Abfälle im Fahrzeug zurückzulassen;
- technisch oder optisch (Lack, Klebefolien, etc.) zu verändern, eigenmächtig ohne die vorherige Zustimmung des Anbieters Reparaturen oder Umbauten vorzunehmen oder vornehmen zu lassen bzw. das Fahrzeug in sonstiger Weise zu manipulieren, soweit nicht zur Abwehr von Gefahren erforderlich.
- Bei Nutzung des Pedelcs ist der Nutzer zudem verpflichtet, eine entsprechende Schutzausrüstung (Helm etc.) zu tragen. Zudem muss er über eine Privathaftpflichtversicherung verfügen.6.8 Es ist bei der Benutzung des Fahrzeuges jederzeit zu beachten, dass das Image und die Werte von eins nach außen hin vom Nutzer zu respektieren sind. Bei der Verwendung des Fahrzeuges für die Fahrt zu oder während Veranstaltungen, ganz gleich, welchen Charakters (privat, kommerziell, kulturell, politisch, überparteilich usw.) gewährleistet der Nutzer, dass weder durch ihn, noch durch Mitfahrer und sonstige Begleitperso-nen selbst Handlungen begangen werden, die verfassungs- oder gesetzeswidriges Gedankengut dar-stellen und/ oder verbreiten. Insbesondere ist eine Nutzung des Fahrzeuges im Zusammenhang mit Ver-anstaltungen, bei denen in Wort oder in Schrift die Freiheit und die Würde des Menschen verächtlich gemacht oder Symbole verwendet und gezeigt werden, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfas-sungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, ausdrücklich untersagt. Bei Nutzung des Fahrzeuges im Zusammenhang mit Veranstaltungen und Demonstrationen verpflichtet sich der Nutzer unabhängig von der vorherigen Regelung, das Fahrzeug nicht innerhalb öffentlich bekanntgegebener Aufzugsstrecken und Versammlungsorte abzustellen. Die Nutzung des Fahrzeugs zu oder während politi-scher Veranstaltungen und Demonstrationen ist vorab anzuzeigen. Auf das Recht zur fristlosen Vertrags-kündigung bei Fahrzeugnutzung zu vorstehend dargestellten verbotenen Zwecken wird ausdrücklich verwiesen.
- Das Fahrzeug darf lediglich im Inland genutzt werden. Der Grenzübertritt ist untersagt.
- Muss das Fahrzeug infolge unterlassener Reinigung/Betankung durch eins gereinigt/betankt wer-den, so ist eins berechtigt, für den hierfür entstandenen Aufwand vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten einen pauschalierten Schadenersatz gemäß der Tarif – und Preisliste zu verlangen.
- Verursacht der Nutzer einen Technikereinsatz und/oder einen Einsatz dritter Hilfskräfte durch die un-sachgemäße Bedienung von Fahrzeug oder Zugangstechnik oder Nichteinhaltung von Regeln (z. B. Falschbetankung, Anlassen eines Stromverbrauchers, mehrfache falsche PIN-Eingabe, nicht ordnungs-gemäße Rückgabe, verursachte Abschleppnotwendigkeit), werden dem Nutzer Kosten gegen Nach-weis in Rechnung gestellt.
7. Nutzungszeitraum; Veränderungen des Nutzungszeitraumes; Verspätungen
- Der Nutzer verpflichtet sich vor jeder privaten Nutzung eines Fahrzeuges, dieses unter Angabe des beabsichtigten Nutzungszeitraumes bei eins zu buchen.
- Die teilweise oder vollständige Stornierung einer Buchung kann von beiden Vertragsparteien jeder-zeit kostenfrei erfolgen. Sollte eine Fahrzeugbuchung vom Nutzer nicht mehr wie geplant benötigt werden, so verpflichtet er sich zur unverzüglichen Stornierung bzw. Verkürzung seines Buchungszeit-raums. eins behält sich vor, bei mehrmaligem Unterlassen der Stornierung trotz ungenutzter Buchung eine Vertragsstrafe von 12,50 EUR geltend zu machen. Es gilt der Grundsatz: Dienstfahrten vor Privat-fahrten. eins hat den Nutzer darüber zu informieren, wenn das gebuchte Fahrzeug nicht mehr zur Verfügung gestellt werden kann. Bei kurzfristigem Verfügungsausfall kann diese Meldung auch nachträglich erfolgen. Fahrzeugersatz wird im Rahmen der Verfügbarkeit auf ein anderes Fahrzeug angeboten.
- Kann der Nutzer den in der Buchung bekanntgegebenen Rückgabezeitpunkt nicht einhalten, muss er die Nutzungsdauer vor dem Ende des vereinbarten Nutzungszeitraums verlängern. Ist eine solche Verlängerung wegen einer nachfolgenden Buchung nicht möglich und kann der ursprüngliche Rückgabezeitpunkt tatsächlich nicht eingehalten werden, ist eins berechtigt, die über den gebuch-ten Nutzungszeitraum hinausgehende Nutzungsdauer zu berechnen. Hat der Nutzer eine verspätete Rückgabe des Fahrzeugs zu vertreten, welches danach benutzt werden sollte, so erhebt eins eine Vertragsstrafe von 12,50 €, sofern die Verspätung 15 Minuten übersteigt. Sollte die Verspätung vor dem Ende des ursprünglich gebuchten Nutzungszeitraums der Service-zentrale nicht angezeigt werden, verdoppelt sich die vorbezeichnete Vertragsstrafe. eins behält sich vor, den Nutzer für zukünftige Buchungen zu blockieren. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle der Verletzung der Rückgabepflicht durch die Nutzer bleibt eins vorbe-halten. Macht der Nutzer, der die nachfolgende Buchung ausgelöst hat, berechtigte Ansprüche aus der durch die verspätete Rückgabe bedingten Nichtverfügbarkeit des Fahrzeuges geltend, so hat der den gebuchten Nutzungszeitraum überziehende Nutzer eins hiervon freizustellen bzw. eins bereits bei Regulierung aufgewendete Beträge zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Nutzer die verspätete Rückgabe nicht zu vertreten hat.
8. Verhalten bei Pannen, Unfällen, Diebstahl sowie sonstigen Schadens- und Verlustfällen
- Der Nutzer ist verpflichtet, im Falle eines Unfalls, Diebstahls oder der Zerstörung des Fahrzeuges sowie in sonstigen Schaden- oder Verlustfällen unverzüglich den Anbieter sowie die Polizei zu verständi-gen. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit die Servicenummer der Plattform (0241/95788366) zu kontaktieren. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden sowie bei Unfällen ohne Beteiligung Dritter. Ferner hat der Nutzer bei einem Diebstahl des Fahrzeugs, von Fahrzeugteilen oder -zubehör sowie im Falle des Einbruchs in das Fahrzeug oder einer sonstigen Beschädigung durch Unbekannte (ins-besondere Vandalismus) unverzüglich nach Information des Anbieters Anzeige bei der Polizei zu er-statten. Der Nutzer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle zur Schadensminderung und Be-weissicherung erforderlichen, angemessenen und zumutbaren Maßnahmen getroffen werden.
- Bei einem Unfall darf der Nutzer sich vor Abschluss der (polizeilichen) Unfallaufnahme nicht vom Un-fallort entfernen, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist oder dies andernfalls ein unerlaubtes Ent-fernen vom Unfallort im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) darstellen würde. Satz 1 findet keine An-wendung, soweit sich der Nutzer vom Unfallort wegen eigener oder fremder unfallbedingter Verlet-zung oder sonstigen Gesundheitsbeeinträchtigung vom Unfallort entfernt. Die Abgabe eines Schuld-anerkenntnisses, insbesondere das Anerkenntnis von gegnerischen Ansprüchen bzw. die Vornahme von Zahlungsleistungen oder sonstigen schadens- bzw. schuldanerkennenden Handlungen, welche zu Lasten des Anbieters wirken und einer Regulierung etwaiger Haftungsansprüche vorgreifen, ist dem Nutzer vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.
- 8.3 Der Nutzer hat den Eintritt eines in Ziffer 8.1 genannten Ereignisses in angemessenem Umfang zu do-kumentieren, soweit dies dem Nutzer zumutbar ist. Im Schadensfalls (z.B. Unfall) umfasst dies die An-fertigung einer Skizze sowie die Aufnahme der Namen und Anschriften aller an einem Unfall beteilig-ten Personen, etwaiger Zeugen sowie der amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge. Am Fahrzeug entstandene Schäden sind - möglichst durch die Anfertigung von Lichtbildaufnahmen - zu dokumentieren. Die Dokumentation ist dem Anbieter Unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Ta-gen nach dem Schadenereignis, zu übermitteln, soweit einschlägig unter Mitteilung des polizeili-chen Aktenzeichens. Für den Fall, dass der Nutzer sich bei dem Schadenereignis verletzt hat und eine Unterrichtung in Textform deshalb nicht möglich ist, verlängert sich die Unterrichtungsfrist bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese dem Nutzer gesundheitlich wieder zumutbar ist.
- 8.4 Der Nutzer hat im Schadenfall sowie bei Pannen - soweit möglich - vor dem Einleiten von Ab-schlepp-, Reparatur- oder ähnlichen Maßnahmen unverzüglich den Anbieter zu informieren und die Einleitung von derartigen Maßnahmen mit ihm abzustimmen. Dies gilt nicht in Notfällen oder in sons-tigen Fällen, in denen die Umstände ein sofortiges Handeln gebieten. In diesen Fällen ist der Anbie-ter unverzüglich im Anschluss zu informieren.
- 8.5 Im Übrigen hat der Nutzer in einem Schaden- oder Verlustfall sowie bei Pannen die ihm nach den Versicherungsbedingungen obliegenden Verhaltenspflichten zu beachten.
- 8.6 Hat der Nutzer einen Verkehrsunfall zum Teil oder zur Gänze verschuldet, so ist eins berechtigt, für den bei der Schadenabwicklung entstandenen Aufwand vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten pauschalierten Schadenersatz von 50,00 € zu verlangen.
9. Haftung des Nutzers; Freistellungsverpflichtung; Schadenspauschalierung
- 9.1 Für Fahrzeugschäden oder sonstige Schäden infolge einer Verletzung von Pflichten aus dem Miet-vertrag haftet der Nutzer dem Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt insbesondere für einen vom Nutzer zu vertretenden Fahrzeugverlust sowie für schuldhaft verursachte Schäden am Fahrzeug (z.B. infolge einer unsachgemäßen, sorglosen oder falschen Bedienung des Fahrzeugs durch den Nutzer). Die Haftung des Nutzers erstreckt sich auch auf Schadennebenkos-ten, wie z. B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall.
- Von der Haftungsbegrenzung auf die Selbstbeteiligung sind Schäden nicht erfasst, die durch Fehl-behandlung und/oder -bedienung des Fahrzeuges entstanden sind, insbesondere Fehlbetankung, Schaltfehler, Ignorieren von Warnleuchten, unsachgemäßes Be- und Entladen und unzureichend gesicherte Ladung, Nichtbeachtung von Durchfahrtshöhen oder -breiten. Entsteht eins im Falle ei-nes schuldhaften Verstoßes des Nutzers gegen seine Pflichten gemäß Ziffer 6 (Nutzungsbeschrän-kungen; Pflichten des Nutzers) diesem Überlassungsvertrag ein Schaden, haftet der Nutzer über den Selbstbehalt hinaus vollumfänglich für den gesamten Schaden.
- Für Schäden, die der Nutzer oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich herbeiführen, besteht kein Versi-cherungsschutz und die Haftung des Nutzers ist nicht auf die vereinbarte Selbstbeteiligung be-schränkt. Bei fahrlässiger Schadenverursachung ist der Haftungsumfang des Nutzers ohne Begren-zung auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechen-den Verhältnis im Sinne des § 81 Abs. 2 VVG zu bemessen.
- Der Nutzer haftet vollumfänglich ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung, wenn eine vom Nutzer zu erfüllende Obliegenheit, insbesondere bei Verstoß gegen seine Pflichten aus Ziffer 8 (Verhalten bei Pannen, Unfällen, Diebstahl sowie sonstigen Schadens- und Verlustfällen), vorsätzlich verletzt wurde. Für den Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer vom Nutzer zu erfüllenden Oblie-genheit ist ohne Rücksicht auf die Selbstbeteiligung der Haftungsumfang des Nutzers in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis im Sinne des § 28 Abs. 2, 3 VVG zu bemes-sen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Nutzer. Abweichend hiervon verbleibt es bei der vereinbarten Selbstbeteiligung pro Schadenfall, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt des Schadenfalls noch für die Feststellung oder den Umfang des Schadens von eins ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde.
- Der Nutzer haftet für von ihm begangene Gesetzesverstöße, insbesondere Verkehrs- und Ordnungs-widrigkeiten während der Nutzungszeit und im Zusammenhang mit dem Abstellen des Fahrzeuges. Der Nutzer verpflichtet sich, eins von sämtlichen Buß- und Verwarngeldern, Gebühren, Kosten und Auslagen freizustellen, die anlässlich vorgenannter Verstöße, Behörden oder Gerichte oder sonstige Dritte von eins erheben. Entstehen eins aus der Bearbeitung solcher Ordnungswidrigkeiten und Straftaten Kosten, so hat diese der Nutzer zu ersetzen.
- Der Nutzer stellt den Anbieter von jedweden Ansprüchen Dritter frei, die diese infolge eines Um-stands geltend machen, den der Nutzer zu vertreten hat oder der in dessen Pflichten- oder Risikobe-reich fällt. Dies gilt insbesondere für alle im Zusammenhang mit der Benutzung des Fahrzeugs anfal-lenden Gebühren sowie etwaige Geldbußen / -strafen, Bußgelder und Verwaltungsgebühren / -kos-ten, die aufgrund von (Verkehrs-) Ordnungswidrigkeiten, (Verkehrs-) Straftaten oder sonstigen Ge-setzesverstößen des Nutzers erhoben werden.
- Soweit zwischen den Parteien auf der Plattform Schadenspauschalen vereinbart worden sind (z.B. für die Entsorgung von im Fahrzeug zurückgelassenen Abfällen, die Reinigung von groben Ver-schmutzungen sowie Kostenpauschalen wegen vom Nutzer zu vertretenden Bußgeld-, Straf- oder sonstigen Verwaltungsverfahren), wird dem Nutzer ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die jeweilige Pauschale sei. Dem Anbieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden oder eine höhere Wertminderung als die jeweilige Pauschale entstanden sei. Weitergehende Scha-dens- oder Aufwendungsersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten; die jeweilige Pau-schale wird auf jedoch auf solche Ansprüche angerechnet.
10. Haftung des Anbieters
- Die Haftung des Anbieters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht im Einzel-fall oder in den übrigen Bestimmungen dieser Ziffer 10 abweichend geregelt.
- Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer 10 haftet der Anbieter nur, wenn und soweit dem Anbieter, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle des Schuldnerverzugs des Anbieters oder der vom Anbieter zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) haftet der Anbieter je-doch für jedes eigene schuldhafte Verhalten oder das seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden An-gestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (z.B. Instandhaltungspflicht des Anbieters). Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Anbieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 1. Alt. BGB wird ausgeschlossen.
- Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
- Die in den Ziffern 10.2 und 10.3 geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gel-ten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender zuge-sicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge-sundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die in Ziffer 10.3 geregelten Haftungsbe-schränkungen gelten im Falle eines Schuldnerverzugs des Anbieters nicht für Ansprüche auf Ver-zugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsscha-dens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11. Mitteilung von Änderungen
- Im Falle von Änderungen oder Unrichtigkeiten der im Nutzerkonto hinterlegten Daten sind die vom Nut-zer unverzüglich zu aktualisieren bzw. nach Kenntnisnahme der Unrichtigkeit zu korrigieren. Eine Korrektur oder Aktualisierung der Daten kann im Nutzerkonto auf der Plattform vorgenommen werden. Soweit dem Nutzer eine Aktualisierung oder Korrektur der Daten im Nutzerkonto auf der Plattform nicht möglich sein sollte, hat er die aktualisierten bzw. im Falle von Unrichtigkeiten korrigierten Daten in Textform per E-Mail an support@moqo.de zu übermitteln. Die Mitteilungspflicht bezieht sich u. a. auf:
- Änderungen seines Namens, seiner Anschrift, seiner Bankverbindung oder seiner Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer);
- die Entziehung oder Beschränkung seiner Fahrerlaubnis oder Einziehung seines Führerscheins (ein-schließlich der vorübergehenden Sicherstellung oder Beschlagnahme) im Mietzeitraum; gleiches gilt für den Fall, dass gegen den Nutzer im Mietzeitraum ein behördliches oder gerichtliches Fahrverbot ver-hängt wird.
- Muss die Adresse des Nutzers infolge unterlassener Mitteilung durch eins ermittelt werden, so ist eins be-rechtigt, für den hierfür entstandenen Aufwand vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten pauscha-lierten Schadenersatz von 7,50 € zu verlangen.
12. Anwendbares Recht; Gerichtsstand
- 12.1 Diese AGB und der auf dieser Basis geschlossene Einzelmietvertrag unterliegen dem Recht der Bun-desrepublik Deutschland.
- 12.2 Soweit der Nutzer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und (i) keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat oder (ii) seinen Wohn-sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder soweit (iii) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Ver-trag der Sitz des Anbieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
13. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte
Den Parteien stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als der betreffende Anspruch entscheidungsreif, unbestritten, in Textform durch die jeweils andere Partei anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist; diese Einschränkung gilt nicht für synallagmatische, d.h. gegenseitig voneinander abhängige Ansprüche.
14. Änderungen; Anpassungen
Änderungen dieser AGBs sind nur zulässig, soweit hierdurch das Vertragsgefüge nicht grundlegend um-gestaltet, insbesondere das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Nutzers verschoben wird. Zulässig sind sie insbesondere bei nachträglichem Entstehen einer Rege- lungslücke oder Störung des Äquivalenzverhältnisses, z.B. durch Veränderung der Gesetzeslage, Recht-sprechung oder Marktgegebenheiten bzw. aufgrund neuer technischer Entwicklungen. eins behält sich die Anpassung der Preislisten vor. Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Preise werden dem Nutzer in Textform oder per E-Mail mindestens sechs Wochen vor der Änderung bekanntgegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Nutzer nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe in Textform oder per E-Mail Widerspruch bei eins erhebt. Auf diese Rechtsfolge wird ihn eins bei der Be-kanntgabe besonders hinweisen. Macht der Nutzer von diesem Recht keinen Gebrauch, wird der Ver-trag zu den geänderten Bedingungen bzw. Preisen fortgeführt. Widerspricht der Nutzer, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zehn Tagen per E-Mail oder in Textform zu kündigen.
15. Streitschlichtung
- Die EU-Kommission hat eine Internetseite zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) eingerichtet. Diese ist unter folgendem Link zu erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
- Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-schlichtungsstelle teilzunehmen.
15. Datenschutz
eins ist berechtigt, personenbezogene Daten des Nutzers elektronisch zu verarbeiten, zu speichern, zu übermitteln und zu nutzen, soweit dies zur Durchführung des Mietvertrages erforderlich ist. Bei Ordnungs-widrigkeiten oder Verstößen gegen die StVO und StVZO werden die personenbezogenen Daten des Nutzers im notwendigen Umfang an die Straßenverkehrs- bzw. Ordnungsbehörden übermittelt. Eine sonstige Weitergabe darf nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, wenn dies zur Wah-rung berechtigter Interessen von eins, der im Vertrag bezeichneten Personen und Unternehmen oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Nutzers nicht beeinträchtigt werden. eins verpflichtet sich, Daten des Nutzers nicht an Dritte mit dem Zweck der kommerziellen Ver-wertung oder für die Markt- und Meinungsforschung weiterzugeben. Eine Weitergabe von Daten in ano-nymisierter Form für wissenschaftliche Zwecke ist gestattet. Es erfolgt keine Ortung der Fahrzeuge wäh-rend der ordnungsgemäßen Nutzung durch die Nutzer. Bei Verstoß gegen die Rückgabepflichten oder in sonstigen Fällen vertragswidrigen Verhaltens des Nutzers, die eine Fahrzeugortung notwendig ma-chen, ist eins ebenfalls berechtigt, Positionsbestimmungen vorzunehmen. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung nach Art. 13, 14 DS-GVO.
16. Sonstige Bestimmungen
Änderungen bedürfen der Schriftform. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen des Mietvertrages und diesem Überlassungsvertrag berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht.