Aktuelles zum Notfallplan Gas
Das müssen Sie zur Gasversorgung wissen
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat am 23. Juni 2022 die Alarmstufe, die zweite Stufe im Notfallplan Gas, ausgerufen. Die verschiedenen Stufen des Notfallplans Gas dienen als Sicherungsmechanismen, die die Versorgung absichern sollen.
Bitte beachten Sie: Die Versorgung mit Gas ist weiterhin gewährleistet.
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Kehrtwende - Die Gasumlage kommt doch nicht.
Die Bundesregierung hat am 29. September 2022 verkündet, dass die Gasbeschaffungsumlage nun doch nicht eingeführt wird. Ursprünglich war die Einführung zum 1. Oktober geplant. Stattdessen wird ein wirtschaftlicher Abwehrschirm einschließlich einer Gaspreisbremse aufgebaut. Dadurch sollen die Gaspreise wirksam sinken und die Bürger entlastet werden. Wie das konkret aussehen wird, ist derzeit noch nicht bekannt.
Wir kümmern uns nun darum, die Kehrtwende bei der Gasumlage rechtlich sauber durchzuführen. Das kann ein paar Tage dauern - bitte haben Sie Verständnis dafür. Sie müssen sich nicht bei uns melden: Die Gasumlage wird rückabgewickelt. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Die Gasspeicherumlage beträgt aktuell 0,145 Cent pro Kilowattstunde (Stand 1. Juli 2023).
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Was bedeutet die 2. Stufe im Notfallplan Gas für Sie als Privatkunde?
Private Haushalte sowie beispielsweise kleine Unternehmen und grundlegende soziale Dienste zählen zu den gesetzlich geschützten Kunden.
Derzeit ergeben sich für Sie keine Veränderungen. Dennoch bitten wir Sie um einen verantwortungsvollen Umgang im Verbrauch. Gemeinsam sollten wir versuchen, möglichst viel Energie zu sparen, wenn es beispielsweise um die Verwendung von Warmwasser geht.
Das kurzfristige außervertragliche Preisanpassungsrecht (§24 Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung) im Rahmen der Stufe 2 des Notfallplan Gas ist seitens der Bundesregierung noch nicht ausgerufen.
Alle Informationen dazu und rund um die Versorgungssicherheit für Privatkunden finden Sie in unseren FAQ. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern unter (0371) 525 – 2525 zur Verfügung.
Direkte Auswirkungen auf die Stromversorgung können aktuell ausgeschlossen werden. Für die Sicherstellung der Fernwärme-Versorgung steht uns ein breiter Mix an Energieträgern und Erzeugungsanlagen zur Verfügung.
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Energiespartipps für Privatkunden
Weitere Hinweise, um Ihren Energieverbrauch zu senken, finden Sie in unseren Energiespartipps.
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Was bedeutet das für mein Unternehmen?
Als Geschäftskunde von eins steht Ihnen Ihr*e Ansprechpartner*in gern zur Verfügung.
Außerdem können Sie sich an den Netzbetreiber inetz wenden. Diesem sollten auch die entsprechenden Kontakte aus Ihrem Unternehmen sowie Informationen zur Erreichbarkeit vorliegen, um notfalls eine enge Abstimmung mit Ihnen durchführen zu können. Den Kontakt hierzu finden Sie auch in Ihren entsprechenden Vertragsunterlagen.
Das kurzfristige außervertragliche Preisanpassungsrecht (§24 Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung) im Rahmen der Stufe 2 des Notfallplan Gas ist seitens der Bundesregierung noch nicht ausgerufen.
Alle Informationen dazu und rund um die Versorgungssicherheit für Geschäftskunden finden Sie in unseren FAQ.
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Fernwärme
Fernwärme ist eine sichere und zuverlässige Alternative zum Heizen mit Gas. Liegt an Ihrem Standort Fernwärme an, kann Ihre Wärmeversorgung auch in einem langen kalten Winter gewährleistet werden. Egal, ob Sie Wohnungen oder Gewerberäume beheizen wollen. Trotzdem bitten wir Sie, sparsam und verantwortungsvoll mit Ihrem Energieverbrauch umzugehen.
Als einer der 20 großen Fernwärmeversorger stellen wir die Wärmeversorgung in folgenden Orten sicher: Stadtteile von Chemnitz, Bad Elster, Wilkau-Haßlau, Limbach-Oberfrohna, Brand-Erbisdorf, Thalheim, Hartmannsdorf und Sebnitz.
Weitere Informationen zur Fernwärme finden Sie in unserem Geschäftskunden-Bereich.
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Weitere Informationen
Alles Wichtige zur Gasversorgung in Deutschland finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur.