eins-Umweltbonus
Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz im Netzgebiet der inetz GmbH hat und das Fahrzeug erstmalig in diesem Gebiet zugelassen wurde. Als kleine Gegenleistung gestatten Sie uns bitte das Anbringen eines Aufklebers mit Werbeslogan für Elektrofahrzeuge.
Und wenn Sie Strom- oder Erdgaskunde von eins sind, gibt es von uns noch 100 Euro (brutto) pro Kraftfahrzeug zusätzlich. Wenn Sie als Stromprodukt unseren speziellen Fahrzeugtarif abgeschlossen haben, unseren einsstrom E-Mobil, erhalten Sie von uns statt 100 Euro ganze 150 Euro (brutto)* pro Kraftfahrzeug.
Die Voraussetzungen
Der Kauf eines neuen Elektroautomobils, vollelektrisch oder hybrid für die private und die gewerbliche Nutzung, wird mit einem einmaligen Betrag von 200 Euro (brutto)* pro Elektroautomobil gefördert. Für die gewerbliche Nutzung gelten 200 Euro (netto, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer). Beim Leasen eines neuen Elektroautomobils, vollelektrisch oder hybrid, für die private und die gewerbliche Nutzung wird mit einem einmaligen Betrag von 100 Euro (brutto)* pro Elektroautomobil gefördert. Für die gewerbliche Nutzung gelten 119 Euro (netto, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer).
Besteht zum Zeitpunkt der Antragstellung ein ungekündigtes laufzeitgebundenes Strom- oder Gaslieferverhältnis von mindestens einem Jahr mit eins, erhalten Sie einen zusätzlichen einmaligen Bonus von 100 Euro (brutto)* pro Elektroautomobil. Für die gewerbliche Nutzung gelten 100 Euro (netto, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer).
Haben Sie im Zuge Ihres Erwerbes eines Elektroautomobils oder eines Hybrides unseren einsstrom E-Mobil abgeschlossen und besteht zum Zeitpunkt der Antragstellung ein ungekündigtes laufzeitgebundenes Belieferungsverhältnis von mindestens einem Jahr, erhalten Sie anstelle des zusätzlichen Bonus von 100 Euro (brutto) pro Elektroautomobil bzw. bei gewerblicher Nutzung 100 Euro (netto, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer) einen einmaligen Bonus von 150 Euro (brutto)* pro Elektroautomobil. Für die gewerbliche Nutzung gelten 150 Euro (netto, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer).
Alle Voraussetzungen nochmal auf einen Blick:
- Der Fahrzeughalter hat seinen Wohnsitz im Netzgebiet der inetz GmbH und das E-Fahrzeug wird erstmalig in diesem Gebiet zugelassen.
- Eine Kopie des Fahrzeugscheines bzw. eines verbindlichen Kauf- oder Leasingvertrages liegt vor.
- Der Kunde unterzeichnet die Verpflichtungserklärung auf der Rückseite des Förderantrages.
- Eine zusätzliche Förderung gibt es nur bei einem Vertragsverhältnis mit eins.
- Den Förderantrag reichen Sie bitte bis spätestens 1 Monat nach Zulassung des Fahrzeuges bei uns ein.
Wie läuft das Förderprogramm ab?
- Das Antragsformular stellen wir auf Anfrage zur Verfügung.
- Der Kunde reicht den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Förderantrag zusammen mit der Kopie des Fahrzeugscheines, Kauf- oder Leasingvertrages bei eins ein.
- eins prüft den Antrag und sendet einen Reservierungsbescheid und Werbeaufkleber an den Kunden.
- Der Kunde sendet ein Foto des Fahrzeuges mit sichtbar angebrachtem Werbeaufkleber an eins.
- eins prüft die eingereichten Unterlagen. Sind alle Förderkriterien erfüllt, veranlasst eins die Auszahlung auf das vom Kunden angegebene Konto.
Die Unterlagen erhalten Sie unter:
Telefon: (0371) 525 - 5587
umweltbonus@eins.de
Die Unterlagen senden Sie bitte an:
eins energie in sachsen GmbH & Co. KG
Abteilung Verkauf und Beratung Privatkunden
Postfach 41 14 68
09026 Chemnitz
Hinweise:
Das Förderprogramm endet am 31. Dezember 2023 oder wenn das dafür geplante Fördervolumen ausgeschöpft ist.
eins berät Sie gern zu den vielfältigen Möglichkeiten der Energieeffizienz unter www.eins.de.
Darüber hinaus finden Sie weitere Informationen bei der Deutschen Energie-Agentur unter www.energieeffizienz-online.info.
Eine Aufstellung mit Energiedienstleistern, Anbietern von Energieaudits und Anbietern von Energieeffizienzmaßnahmen erhalten Sie auch über die Bundesstelle für Energieeffizienz. Informationen dazu unter www.bfee-online.de.
* Alle Bruttobeträge verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.