Wärmepreisbremse
Die Bundesregierung hat zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten zum 1. März 2023 die Wärmepreisbremse eingeführt. Durch die Preisbremsen werden Kund*innen rückwirkend zum Januar 2023 entlastet.
Kurz zusammengefasst
- Die Preisbremse tritt am 1. März 2023 für Privat- und Geschäftskunden in Kraft.
- Sie gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 für Wärmekunden.
- Im März soll die Entlastung für Januar und Februar 2023 berücksichtigt werden.
- Im Februar werden die Kund*innen informiert.
- Die Kund*innen erhalten die Entlastungen bis Ende 2023.
Die Entlastungen auf einen Blick
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Privat- und Gewerbekunden (1) |
Industriekunden (2) |
Wärmepreis |
9,5 ct/kWh brutto für 80 % des Kontingents |
7,5 ct/kWh netto für 70 % des Kontingents* |
(1) Privat- und Gewerbekunden: Wärme - Entnahmestelle kleiner als 1,5 kWh/a oder Wohnraumvermietung/WEG, zugelassene Pflege-, Rehaeinrichtungen (etc.), Einrichtung der medizinischen Rehabilitation, Einrichtung der beruflichen Rehabilitation
(2) Industriekunden: Wärme - Entnahmestelle größer als 1,5 kWh/a, Krankenhäuser
Je nach Medium unterscheidet sich die Grundlage für das Kontingent.
*exklusive Netznutzungsentgelte, Umlagen und Steuern
Lohnt es sich, Energie zu sparen?
Ja, sparen lohnt sich mehr denn je. Zum einen weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt
wird. Sie erhalten nur für 70 % oder 80 % (siehe Tabelle) Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den monatlicher Entlastungsbetrag. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis ohne Entlastungsbetrag.
Zum anderen weil mit der Jahresabrechnung wie jedes Jahr der tatsächliche Verbrauch abgerechnet wird. Wer es schafft, seinen Verbrauch unter die Prozent-Marke zu drücken, erhält am Ende des Jahres im Rahmen der Abrechnung zusätzlich Geld zurück − die eingesparte Menge multipliziert mit dem höheren Vertragspreis. Sparen belohnt der Staat also besonders.
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